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Kundenfangmethode eines Partnerinstitutes
Geschenke sind ein Anlass zur Freude. Deshalb nutzen Firmen Geschenke auch immer wieder zum Einfädeln von Geschäften. So lange Konsumenten wissen, worauf sie sich mit der Annahme des Geschenkes einlassen, ist dagegen nichts einzuwenden. So manches Firmengeschenk ist aber besser mit Vorsicht zu genießen.
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Partnervermittlungsagentur Zu ihrem Geburtstag bekam Frau Friederike B. aus Wien ein unerwartetes Geschenk - von der ElitePartner GmbH., einer Partnervermittlungsagentur. Sie habe am 14. Juni Geburtstag, erzählt sie, und am 13. Juni habe sie ein Mail bekommen in dem stand: Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag. Wir bieten Ihnen 14 Tage lang gratis eine Mitgliedschaft als Geburtstagsgeschenk.
Sie lebe alleine und habe sich gedacht, warum nicht, und habe den ganzen Bogen ausgefüllt.
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Kein Interesse Nach Ablauf der zwei Wochen war für Frau B. die Sache dann erledigt. Am 28.Juni habe sie an die ElitePartner GmbH. geschrieben, dass sie sich bedanke, aber kein Interesse an einer weiteren Mitgliedschaft habe.
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Fixer Vertrag Die ElitePartner-GmbH. rechnete hingegen schon fix mit einer längeren Bindung, ließ man Frau B. per E-Mail wissen: "Sie haben am 14. Juni 2008 eine 14-tägige Probe-Premiummitgliedschaft bei uns begonnen. Diese hätte am 28. Juni geendet, wenn Sie sie bis drei Tage vor Ablauf gekündigt hätten. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist per Fax oder per Post an die Elitemedianet GmbH. zu richten. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung haben wir nicht von Ihnen erhalten. Aus diesem Grund ging die Probe-Mitgliedschaft in eine sechsmonatige Premiummitgliedschaft über."
Frau B. müsse diese Vertragsbedingung bekannt sein, meint die ElitePartner-GmbH. weiter, denn sie habe beim Einlösen ihres Geburtstagsgeschenkes den Informationsbutton angeklickt und damit bestätigt, dass sie die Vertragsbedingungen gelesen habe. Der Hinweis auf die Vertragsverlängerung sei sogar fett gedruckt.
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Kein Vertrag Frau B. sieht hingegen nicht ein, dass aus einem "Geschenk" so einfach eine sechsmonatige Mitgliedschaft um 180 Euro werden kann.
Und auch Help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher geht davon aus, dass die Verlängerungsklausel nicht rechtswirksam vereinbart wurde. Aus mehreren Gründen, sagt er. Erstens sei es gar nicht ersichtlich gewesen, dass es hier zu einer automatischen Verlängerung komme und zweitens darf nach österreichischem Konsumentenschutzgesetz Schweigen nicht als Zustimmung zu einer automatischen Vertragsverlängerung gewertet werden
Und drittens wäre auch noch zu prüfen, ob es sich nicht um eine Irreführung handelt. Denn so wie das Geschenk präsentiert wurde, durfte sich die Konsumentin darauf verlassen, dass es sich bei dem Angebot um eine kostenlose Probemitgliedschaft, eben um ein Geburtstagsgeschenk handelte, meint der help-Rechtskonsulent.
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Aus Vertrag entlassen Und nach unserer Aufforderung zur Stellungnahme dürfte sich auch die ElitePartner – EliteMedianet GmbH. ihrer Rechtsposition nicht mehr so sicher gewesen sein, denn Frau B. wurde schnellstens aus der unerwünschten Mitgliedschaft entlassen.
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