8.5. 12.40 Uhr
Die KELAG ist wegen einer Preiserhöhung vergangenes Jahr mit mehreren Klagen konfrontiert, nun gibt es ein erstes inhaltliches Urteil. Das Bezirksgericht Klagenfurt wies die Klage, wonach das Vorgehen nicht rechtskonform sei, zurück. Der Verbraucherschutzverein, der die Interessen der Klägerinnen und Kläger vertritt, geht in Berufung.