Euro-Münzen und Stecker
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER

Weiteres Urteil gegen Energieanbieter Maxenergy

Der Stromlieferant Maxenergy durfte Kunden mit Preisgarantie nicht vorzeitig kündigen – das hat das Bezirksgericht (BG) Haag entschieden. Es ist das zweite Urteil gegen das Unternehmen im Zusammenhang mit Preisgarantien, geklagt hatte diesmal der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits im Juni urteilte das BG Dornbirn, dass Maxenergy-Kundinnen und -kunden Schadenersatz zustehe (nicht rechtskräftig), geklagt hatte damals der Verbraucherschutzverein (VSV). Diesmal kam die Klage vom VKI – der vor dem BG Haag ebenfalls recht bekam. Maxenergy, so das Gericht, durfte Verträge mit Preisgarantie nicht vorzeitig kündigen. Das Unternehmen hat Berufung angekündigt. Es sieht seinen Standpunkt auch durch ein Urteil des BG Perg vom September bestätigt, in dem die Klage eines einzelnen Kunden gegen Maxenergy abgewiesen wurde. Weitere Verhandlungen nach Einzelklagen laufen derzeit in Tulln und Korneuburg.

VKI: 15.000 Personen betroffen

Im Zuge der VKI-Aktion Energiekosten-Stopp seien im Winter 2020/21 viele Konsumentinnen und Konsumenten zum Energieanbieter Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel war damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie abgeschlossen worden, schrieb der VKI am Mittwoch in einer Aussendung. Maxenergy habe aber bereits ab Oktober Kündigungen ausgesprochen, zu diesem Zeitpunkt seien aber noch keine 18 Monate vergangen, die Preisgarantie sei somit noch aufrecht gewesen, so der VKI. Laut Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Rechts im VKI, sind davon etwa 15.000 Personen in Österreich betroffen.

Das Gericht folge der Ansicht des VKI, dass die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten hinsichtlich des 12 Monate übersteigenden Zeitraumes jede Bedeutung verlieren würde, wenn dem Unternehmer eine Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten zukommt. Daraus schließt das Gericht, dass Maxenergy eine Kündigung erst nach 18 Monaten aussprechen hätte dürfen, so der VKI.

Maxenergy: Kündigungen rechtens, AGB eingehalten

Maxenergy kündigte heute in einer Aussendung an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und sieht sich im Recht. „Maxenergy bekräftigt seinen Standpunkt, entsprechend der vertraglichen Rahmenbedingungen rechtskonform gehandelt zu haben“, so der Energieanbieter. Die Kündigung sei trotz Preisgarantie rechtens, da betroffene Kundinnen und Kunden „rechtzeitig unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen acht Wochen im Voraus“ über das Vertragsende informiert worden seien, heißt es in der Aussendung.

Mit Ausspruch einer Preisgarantie von beispielsweise 18 Monaten werde im Vertrag festgehalten, dass für die Dauer der Preisgarantie keine Preiserhöhungen durchgeführt werden, sofern ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Mit der ausgesprochenen Kündigung ende demnach auch die Preisgarantie, da nach diesem Zeitpunkt kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr bestehe, so der Energieanbieter in der Aussendung. Maxenergy habe auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsunterlagen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten sowie unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen eine Kündigung ausgesprochen, was einem vertraglich geregelten Vorgehen entspreche.

VKI fordert Schadenersatz, VSV mit Sammelaktion

Anders sieht das der VKI und fordert von dem Energieanbieter Schadensersatz für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der entstandenen Mehrkosten nach der Kündigung für den Zeitraum von einem halben Jahr. Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, sei aktuell nicht konkret bezifferbar, da er bei Betroffenen beim notwendigen Anbieterwechsel nach der Kündigung entstanden sei, und sich deshalb erst durch den Vergleich mit dem neuen Anbieter berechnen lasse, so Hirmke.

Der VKI-Rechtsexperte rechnet aber mit einem Schaden von bis zu drei Millionen Euro, bei Mehrkosten von 200 bis 300 Euro pro Person. „Die Frage ist nun, ob Maxenergy bereit ist zu zahlen“, sagte er gegenüber der APA. Hirmke erhofft sich konkrete Ergebnisse Anfang 2023. Kampflustig zeigt sich auch der Verbraucherschutzverein: Nach dem jüngsten Urteil ist dort die Rede von „weiteren hundert Klagen“ gegen Maxenergy. Der VSV hat hierzu eine Sammelaktion gestartet.