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APA/dpa/Marijan Murat
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Urteil: Schadenersatz für gekündigte MAXenergy-Kunden

Rund um den Strom- und Gasanbieter MAXenergy, der im Herbst 2021 trotz einer Preisgarantie von 18 Monaten zahlreiche Kunden nach zwölf Monaten Mindestvertragsdauer gekündigt hat, gibt es ein erstes Grundsatzurteil. Laut Verbraucherschutzverein (VSV) verpflichtet das Bezirksgericht Dornbirn MAXenergy zu Schadenersatz. Die Höhe stehe noch nicht fest.

Weil die Energiepreise durch die Decke gehen, kündigte der Energieanbieter Maxenergy Verträge weit vor Ende einer 18-monatigen Preisgarantie. Betroffen sind rund 11.000 Kundinnen und Kunden. Über die ersten 25 Klagen, die vom Gericht verbunden wurden, fällte das Bezirksgericht Dornbirn nun ein Grundsatzurteil.

Schadenersatzhöhe noch offen

Das Gericht entschied, dass die vertraglichen Vereinbarungen so verstehen seien, dass MAXenergy infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein Kündigungsrecht bereits nach 12 Monaten verzichtet hat. Weil MAXenergy diese Regelung nicht einhielt, sei das Unternehmen nunmehr den Kunden zu Schadenersatz verpflichtet. Über die Höhe wird aber erst in einem fortgesetzten Verfahren entschieden.

„Wir werden auch in anderen Fällen von vorzeitigen Kündigungen unter Verletzung von Preisgarantien durch Energielieferanten den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Seite stehen“, so VSV-Obmann Peter Kolba in einer Aussendung.

Die Höhe der jeweiligen Schadenersatzansprüche errechnet sich laut VSV auf Basis des realen Verbrauches der letzten sechs Monate als Differenz zwischen dem Preis von MAXenergy und dem des neuen – in der Regel teureren – Versorgers.

MAXenergy kündigt Berufung an

MAXenergy sieht sich hingegen im Recht. Man habe entsprechend der vertraglichen Rahmenbedingungen und somit rechtskonform gehandelt, so MAXenergy in einer Aussendung. Daher werde man gegen das Urteil in Berufung gehen.