Das Unternehmen geht davon aus, dass etwa 200.000 Kundinnen und Kunden betroffen sind. Der Stromanbieter wird sie Mitte August darüber informieren, wie die Rückerstattung abgewickelt werden kann. Die Anforderung des Gutscheines oder der Barablöse sei dann bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Wie die Salzburg AG heute mitteilte, beträgt die Gutschrift bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch 26 Euro pro Haushalt.
Der Einigung mit der Arbeiterkammer war ein jahrelanger Rechtsstreit des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit dem niederösterreichischen Energieriesen EVN vorangegangen. Im Herbst 2019 erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Preisanpassungsklausel der EVN Vertriebstochter schließlich für unzulässig.
Stillschweigen ist keine Zustimmung
Demnach dürfe Stillschweigen nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gewertet werden, wenn es für die Erhöhung keine Regeln und Beschränkungen gibt. „Bei kundenfeindlichster Auslegung kann es daher auf diesem Weg zu einer (…) gänzlich unbeschränkten Preiserhöhung kommen“, so das Gericht.
Nach dem sich der VKI im Februar 2020 mit der EVN und im Juni 2020 mit der Wien Energie auf Rückzahlungen einigte, verlangte die Konsumentenberatung der AK Salzburg in der Folge von der Salzburg AG eine ähnliche Entschädigung. Die Salzburg AG hatte die Strompreise zuletzt im Juli 2018 und im August 2019 erhöht.