VKI: Geld zurück für Wien-Energie-Kunden

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im vergangenen Herbst Preisanpassungsklauseln der EVN gekippt hatte, hat sich nun auch die Wien Energie mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt: Kundinnen und Kunden erhalten entweder Gratisenergie oder ihr Geld zurück.

Nach dem Urteil des OGH gegen die EVN vom Oktober 2019 war der VKI der Ansicht, dass alle Energieanbieter mit vergleichbaren Preisanpassungsklauseln die Aufschläge zurückzahlen müssen. Dieser Ansicht hat sich nun die Wien Energie angeschlossen und einer Rückzahlung zugestimmt.

Gratis Strom und Gas oder Geld zurück

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wien Energie befand sich bis Anfang 2019 eine Preisänderungsklausel, die es dem Unternehmen ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen - ähnlich der gekippten Klauseln bei der EVN. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die bei Wien Energie verwendete Klausel anwendbar sei, forderte der VKI auch die Wien Energie auf, eine Refundierung für ihre Kunden einzuleiten. Betroffen war dabei die Preiserhöhung vom 01.10.2018 bei den Tarifsegmenten „Optima Strom“ und „Optima Gas“.

VKI: „Rasche und unbürokratische Lösung“

Der VKI und Wien Energie konnten sich jetzt auf eine Vergleichslösung für Haushaltskunden einigen: Wien Energie wird allen betroffenen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit einräumen, sich den Differenzbetrag aus der Preiserhöhung als Gratis-Energie-Tage gutschreiben zu lassen: Das sind 39 Tage für Strom und 16 für Gas. Alternativ zur Gutschrift kann man sich den Betrag auch per Banküberweisung auszahlen zu lassen. Dafür ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI bis spätestens 31. August notwendig. Wien Energie werde dazu Informationsschreiben verschicken.

Der VKI spricht von einer „raschen und unbürokratischen Lösung“, die Wien Energie von einer „attraktiven Lösung“, die man gefunden habe „obwohl der OGH keine Entscheidung über einen Rückzahlungsanspruch getroffen hat“. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können laut VKI mit einer Kompensation von jeweils 22 Euro für Strom und 15 Euro für Gas rechnen.