Gefälschte Post-SMS verlangt Geld für Paketlieferung
Die Wahrscheinlichkeit, dass Konsumentinnen und Konsumenten in der Weihnachtszeit auf die Lieferung eines Pakets warten, ist hoch. Es kann daher jederzeit zu Sendungs- oder Lieferbenachrichtigungen kommen. Dieser Umstand wird zur Zeit von Kriminellen ausgenutzt. Diese versenden wahllos SMS-Nachrichten an unzählige Verbraucherinnen und Verbraucher.
Kriminelle fordern Geld und erbeuten wertvolle Daten
Der Text der Nachrichten mit dem Absender „PST“ oder „POST“ lautet meist folgendermaßen: „Ihr Paket wartet auf Zustellung. Bitte bestätigen Sie die Zahlung von 2,99 (EUR) unter folgendem Link: bit.ly/2pXgt5n“ Watchlist Internet warnt. Die Nachricht stammt nicht von der Post, den angegebenen Link sollte man keinesfalls anklicken. Wer dem Link folgt, wird auf eine gefälschte Webseite in den Farben der Post weitergeleitet.
Watchlist Internet
Woran man die gefälschte Webseite erkennen kann
Die fingierte Webseite enthält einige eindeutige Hinweise darauf, dass es sich nicht um den Internetauftritt der Post handelt. In der obigen Abbildung sind diese Hinweise mit Pfeilen gekennzeichnet.
•Der oberste Pfeil zeigt auf die Webadresse. Die korrekte Webadresse der Post lautet „www.post.at“
•Der zweite Pfeil zeigt auf eine Sendungsnummer. Diese ist frei erfunden.
•Der dritte Pfeil zeigt auf die Links, die beispielsweise zum Impressum führen sollten. Hier sind sie englisch und funktionieren nicht.
Darüber hinaus kann man sicher sein, dass die Post keine Nachrichten versendet, in denen die Kunden für die Zustellung Ihres Pakets etwas zahlen müssen.
Gestohlene Daten können großen Ärger bedeuten
Daten, die auf der Website eingeben werden, landen direkt in den Händen Krimineller. Da auch eine Telefonnummer sowie ein Code, der per SMS zugeschickt wird, abgefragt werden, komme es unter Umständen direkt zu Abbuchungen, so die Experten von Watchlist Internet. Es bestehe außerdem die Möglichkeit, dass betroffene Konsumentinnen und Konsumenten in einer Abofalle landen und es zu laufenden Abbuchungen von der Kreditkarte kommen könne. Darüber hinaus könnten die Daten beispielsweise für Einkäufe im Namen und auf Kosten der Opfer missbraucht werden.
Wer seine Daten auf den gefälschten Websites eingegeben hat, sollte sich umgehend mit dem Kreditkartenanbieter in Verbindung setzen und die Kreditkarte sperren lassen. Kommt es zu Abbuchungen, die über die freigegebenen 2,99 Euro hinausgehen, können Betroffene dieses Geld vom Zahlungsdienstleister zurückfordern. Beträge, die ohne Zustimmung abgebucht wurden, gehen zu Lasten des Zahlungsdienstleisters. Sollte ein finanzieller Schaden entstanden sein, rät Watchlist Internet dazu, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Links:
- Watchlist Internet: Beratung und Hilfe von Phishing-Opfern
- Watchlist Internet: Phishing und Datendiebstahl
- Watchlist Internet: Abofallen
Publiziert am 16.12.2019