Angeblicher Streaming-Dienst führt in Abofalle

Auf der Webseite gofilme.de werden vermeintlich Kinofilme zum Streamen angeboten. Fünf Tage lang könne man kostenlos testen. Wer sich registriert, wird schon bald zur Kasse gebeten. Inkasso- und Gerichtsdrohungen inklusive. Es handelt sich hier aber um eine klassische Abofalle. Konsumentinnen und Konsumenten können die bedrohlich anmutenden Zahlungsaufforderungen bedenkenlos ignorieren.

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Vor wenigen Wochen staunte ein Pensionist aus Wien nicht schlecht, als er in seinem Mail-Postfach eine Mahnung der Internetplattform gofilme.de entdeckte. Man teilte ihm in harschem Ton mit, dass er sich für einen Streaming-Dienst registriert habe. 395,88 Euro wurden ihm in Rechnung gestellt, die er binnen drei Tagen zu überweisen habe. Da er es verabsäumt habe, sein Konto nach einer fünftägigen Testphase zu löschen, sei er nun für ein Jahr gebunden und zahlungspflichtig. Anderenfalls drohte man mit Gerichts- und Inkassokosten.

Cyberkriminelle fordern knapp 400 Euro

An den Abschluss eines Abos könne er sich nicht erinnern, einem kostenpflichtigen Service hätte er keinesfalls zugestimmt, so der betroffene Wiener gegenüber help.ORF.at. In die Falle sei er wohl getappt, als er in seine Suchmaschine die Begriffe „Gratis Filme ansehen“ eingegeben habe.

Hauptseite der Abofalle gofilme.de

Screenshot: gofilme.de

Der Schein trügt: Bei der Abofalle gofilme.de gibt es keine Filme zu sehen

Er wandte sich per Mail an die Betreiber von gofilme.de. Die bestanden auf der Forderung und bekräftigten, dass er für ein Jahr an einen Vertrag gebunden sei. Zahlen muss er die Rechnung aber in Wahrheit keineswegs. Bei der Watchlist Internet ist gofilme.de keine Unbekannte. Es handle sich um eine betrügerische Streamingplattform, sagt Watchlist-Internet-Chef Thorsten Behrens. Zwar sei irgendwo im Kleingedruckten vermerkt, dass man einen Abonnement-Vertrag abschließt, dies sei für Verbraucherinnen und Verbraucher aber kaum sichtbar, so Behrens. gofilme.de sei nichts anderes als eine 400 Euro teure Abofalle.

Onlinehändler müssen „Button-Lösung“ beachten

Unternehmen, die im Internet Geschäfte machen wollen, müssen die so genannte „Button-Lösung“ einhalten, die in Österreich in Paragraph vier des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) geregelt ist. Dort ist unter anderem festgelegt, wie der Check-Out, also die letzte Seite, die Kunden vor dem Abschluss eines Kauf- oder Servicevertrags zu sehen bekommen, gestaltet sein muss.

Alle wesentlichen Produktmerkmale eines zu erwerbenden Artikels müssen ebenso vermerkt sein wie der Gesamtpreis, der wiederum in Netto- und Bruttobetrag aufgeschlüsselt sein müsse, so Watchlist-Internet-Chef Behrens. Bei Abonnements müssen sowohl die Abobedingungen als auch die Kündigungsbedingungen einsehbar sein. Auch eventuelle Versandkosten müssen angegeben werden. Zu guter Letzt wäre hier noch der Bestellbutton zu nennen, auf dem eindeutig vermerkt sein muss, dass Kosten anfallen. Etwa durch den Hinweis „Kostenpflichtig Bestellen“.

Anmeldemaske mit unzureichender Button-Lösung bei gofilme.de

Screenshot gofilme.de

Sieht einer korrekten Button-Lösung zwar ähnlich, wichtige Informationen fehlen jedoch

Bei Gofilme.de kommt kein Vertrag zustande

Wer sich direkt bei gofilme.de registriert, bekommt eine Anmeldemaske zu sehen, die einer Button-Lösung zumindest ähnlich sieht. Monatsraten sind hier angegeben und auch der Vermerk "Kostenpflichtig Registrieren“ ist platziert. Der Gesamtpreis und eine Beschreibung der Dienstleistung fehlen allerdings. Da die Button-Lösung im vorliegenden Fall also nicht korrekt ausgeführt ist, komme es zu keinem rechtsgültigen Vertrag, so der Experte.

Dass sich der betroffene Verbraucher an eine kostenpflichtige Registrierung gar nicht erinnern kann, liegt daran, dass er sich nicht direkt auf der Webseite der Betrüger registriert hat, sondern über eine andere Seite hingeleitet worden ist. Wem das geschieht, der bekommt eine andere Anmeldemaske zu sehen, auf der von Kosten gar keine Rede mehr ist.

Anmeldemaske ohne Kostenhinweis bei der Abofalle gofilme.de

Screenshot: gofilme.de

Eine alternative Anmeldemaske kommt völlig ohne Kostenhinweise aus

Streaming-Anbieter ohne Filme

Auch betuchte Konsumentinnen und Konsumenten, die 400 Euro möglicherweise für ein angemessenes Jahresentgelt für die Nutzung eines Streaming-Services halten mögen, werden mit gofilme.de keine große Freude haben. Wer einen Film ansehen möchte, wurde von den Betreibern früher noch auf YouTube umgeleitet, so Behrens. Mittlerweile gebe es auf der Seite aber überhaupt keine Filme mehr zu sehen.

Die Betreiber des Portals treten unter vielen verschiedenen Namen auf. Die Webseite sei hier immer die Gleiche, nur Name und Firmenlogo würden getauscht. Das Logo passe sich immer optimal an das Seitenlayout an, so Behrens. Dies sei ein Hinweis darauf, dass bei der Programmierung Profis am Werk gewesen sein müssen.

Abofalle mit vielen Namen und Logos

Auch ein Impressum ist vorhanden. Die Firmennamen, die im Impressum angegeben werden, stammen von real existierenden Firmen, die meist in Großbritannien sesshaft sind. Mit gofilme.de haben diese Unternehmen aber überhaupt nichts zu tun. Viele hätten mittlerweile das Problem, dass sie von verärgerten Verbraucherinnen und Verbrauchern kontaktiert würden, die bei gofilme.de in die Abofalle gegangen sind, so der Watchlist-Internet-Chef. Auch die betroffenen Unternehmen sind Opfer der Onlinebetrüger, die deren Namen missbräuchlich verwenden.

Im Hinblick auf Abofallen gibt es generell folgendes zu beachten: Opfer sind in solchen Fällen an keine Verträge gebunden, da zu keinem Zeitpunkt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Sie müssen also auch keine Rechnungen bezahlen. An harsche Mahnungen wird man sich allerdings für längere Zeit gewöhnen müssen.

Keine Angst vor bedrohlichen Mahnungen

Mit der Zeit werde eine immer beängstigendere Drohkulisse aufgebaut, so Watchlist-Internet-Chef Behrens. Dies könne bis zur Androhung eines Pfändungstermins und darüber hinausgehen. Das müsse man aushalten, sofern man sich nicht entschließt, die Schreiben dieser Absender grundsätzlich dem Spamordner anzuvertrauen. Wer sich nicht sicher ist, ob er Opfer eines Abofallenbetreibers geworden ist, sollte zunächst Experten zu Rate ziehen. In solchen Fällen kann man sich etwa an den Internet Ombudsmann wenden.

Paul Urban Blaha. help.ORF.at

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