Konzertabsagen: So fordert man Ticketkosten zurück
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Der britische Rockmusiker Eric Burden ging vergangenen Herbst auf Abschiedstournee durch Europa. Für Anfang Oktober war auch ein Konzert in Nürnberg geplant. Ein Grazer Fan des Altrockers wollte sich das nicht entgehen lassen, kaufte über den Tickethändler Eventim eine Eintrittskarte zum Preis von 100 Euro und buchte sowohl einen Flug nach Deutschland als auch ein Hotel.
Sechs Konzerte von Eric Burden abgesagt
„Vier Tage vor dem Konzert bekam ich die Information, dass das Konzert leider abgesagt wurde“, so der Steirer. Da sich die Buchung des Hotelzimmer nicht mehr rückgängig machen ließ, fuhr er trotzdem nach Nürnberg. Zumindest das Geld für das Konzertticket wollte der Mann zurückhaben und wandte sich an den Tickethändler Eventim.
APA/AFP/Suzanne Cordeiro
Dieser verwies ihn per E-Mail an den Veranstalter, die Firma Hohenstein-Konzerte. Auf der Webseite des Veranstalters entdeckte der Konsument schließlich einen Link, unter dem man Ansprüche auf Rückerstattung stellen kann. Vom Kundenservice ist er enttäuscht: „Man würde sich erwarten, dass man vom Veranstalter oder der Kartenverkaufsstelle umfangreich informiert wird und unkompliziert das Geld erstattet bekommt“.
Ticketkosten müssen erstattet werden
Seither wartet der Eric-Burden-Fan auf sein Geld. Und nicht nur er – sechs vom selben Veranstalter organisierte Konzerte der Abschiedstournee wurden abgesagt. Die Hintergründe sind unklar. Ein Streit über die zugesagte Gage soll knapp vor dem Auftritt so eskaliert sein, dass es angeblich zu Handgreiflichkeiten kam. Es folgten Strafanzeigen. Was tatsächlich passiert ist, können wohl nur Gerichte klären. Der Veranstalter Hohenstein-Konzerte weist Vorwürfe zurück, er wäre seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.
Der enttäuschte Musikfan wird inzwischen vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) unterstützt. „Ohne Leistung keine Gegenleistung - wird ein Konzert abgesagt, haben Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten“, so EVZ-Jurist Reinhold Schranz.
Ansprechpartner ist der Veranstalter
Der Vertrag für einen Konzertbesuch wird mit dem Veranstalter abgeschlossen, daher ist auch der Veranstalter Ansprechpartner für die Rückforderung. Tickethändler und Kartenbüros sind nur Vermittler. „In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Ticketvermittler trotzdem die Rückabwicklung organisieren“, so Schranz. Dafür brauchen sie aber einen Auftrag vom Veranstalter.
Einen solchen Auftrag gibt es im konkreten Fall offenbar nicht. Warum das so ist und wann die Ticketkosten endlich erstattet werden, erfuhr auch help.ORF.at nicht vom Veranstalter Hohenstein-Konzerte. Stattdessen wurde an dessen Rechtsanwalt verwiesen mit dem Hinweis: „Jede Pressemeldung wird Anwaltlich geprüft und Falschdarstellungen werden Anwaltlich verfolgt“ (Originalzitat).
Geld zurück über Chargeback
EVZ-Jurist Schranz sieht trotzdem eine Chance, das Geld für die abgesagten Eric-Burden-Konzerte zurückzubekommen. Er rät Konzertbesuchern, die mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben, die Ticketkosten über die Kreditkarte oder Paypal zurückfordern. Dieses Rückbuchungsverfahren, als Chargeback bekannt, gilt jedoch nicht für Überweisungen.
AFP/Guillermo Legaria
Fällt ein Konzert aus, muss der Veranstalter unter Umständen sogar die Kosten für Flug und Hotel übernehmen, wenn ihn ein Verschulden trifft. Pech haben Konzertbesucher, wenn ein Veranstalter pleite ist. So wie im Fall des Ende Oktober abgesagten Novus-Festivals in Düsseldorf, das ebenfalls über den Tickethändler Eventim vertrieben wurde.
Der Promoter des Novus-Festivals, NET Entertainment, ist insolvent. Die betroffenen Fans müssen ihre Forderung nun im Insolvenzverfahren geltend machen. Da werden sie – wenn überhaupt - nur einen Bruchteil des Geldes zurückbekommen. Auch hier rät das EVZ, ein Chargeback bei der Kreditkartenfirma zu versuchen.
Ticketversicherung haftet nicht bei Konzertabsagen
Oft wird beim Kauf der Konzertkarten zusätzlich eine Ticketversicherung angeboten. Diese Versicherung hilft bei Konzertabsagen oder Insolvenz des Veranstalters nicht weiter. Sie springt nur ein, wenn ein Besucher krank wird oder aus persönlichen Gründen nicht am Konzert teilnehmen kann.
Das EVZ rät, Karten nur von offiziellen Ticketbüros zu kaufen. Drittanbieter wie das Onlineportal Viagogo sind erheblich teurer – und man läuft Gefahr, gefälschte oder ungültige Tickets zu erhalten. Bei Konzertabsagen bekommen Konsumenten, die ihre Tickets bei Drittanbietern gekauft haben, oft kein Geld zurück.
Karin Fischer, help.ORF.at
Link:
- Viagogo muss Original-Ticketpreise offenlegen
- AK warnt vor Zuschlägen beim Onlineticketkauf
- 42 Klauseln von Viagogo für unzulässig erklärt
Publiziert am 14.12.2019