42 Klauseln von Viagogo für unzulässig erklärt

Das Handelsgericht (HG) Wien hat 42 Klauseln der Schweizer Ticketplattform Viagogo für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Konsumentenschützer warnen vor dem Ticketkauf auf Viagogo. Die Vorwürfe reichen von Wucherpreisen bis hin zum Verkauf gefälschter Eintrittskarten.

Eine der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sieht vor, dass Schweizer Recht gilt und Schweizer Gerichte zuständig sind. Das Handelsgericht Wien beurteilte dies als unzulässig.

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viagogo.at

Intransparente Preise auf der Vermittlungsplattform Viagogo

Klauseln „gröblich benachteiligend“

Auch dass viagogo bei Lieferschwierigkeiten entscheiden kann, ob sie dem Verbraucher beliebige Ersatztickets mit einem vergleichbaren Preis anbietet oder den Ticketpreis zurückzahlt, befand das Gericht als gröblich benachteiligend. Ebenfalls für unzulässig erklärte wurde eine Klausel, die eine Rückerstattung des Ticketpreises ausschloss, wenn das Ticket nicht an den Kunden zugestellt werden kann.

Weitere vom Handelsgericht als rechtswidrig beurteilte Klauseln betrafen beispielsweise die Möglichkeit von viagogo, die AGB jederzeit zu ändern, die vom Käufer zu tragenden Kosten im Falle eines Zahlungsverzugs oder die Pflicht der Käufer, Ansprüche gegenüber viagogo innerhalb von nur fünf Tagen über ein spezielles Reklamationsformular geltend machen zu müssen.

Viagogo ist nur Vermittler, Verkäufer oft anonym

Über die Onlineplattform Viagogo können Eintrittskarten zu Events aller Art von Privatverkäufern und internationalen Veranstaltern erworben werden. Probleme entstehen unter anderem dadurch, dass die Plattform selbst nur als Vermittler agiert. Der Kunde weiß nicht, von wem er die Tickets kauft.

Konsumentenschützer warnen seit längerem vor der Plattform. „Wir haben laufend Beschwerden zu überhöhten Tickets, intransparenten Preisen oder Tickets, die personalisiert sind, weiterverkauft werden und dann vom Veranstalter der Einlass den neuen Käufern verweigert wird“, so Emanuela Prock von der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien im Mai gegenüber „Help“ - mehr dazu in AK: „Finger weg von Viagogo“.