Screenshot Opodo Prime
Screenshot: opodo.de
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Arbeiterkammer

OGH kippt „Abzocke“ bei Opodo Prime

Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) kippt der Oberste Gerichtshof (OGH) etliche AGB-Bestimmungen der kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft, die Kundinnen und Kunden im Rahmen einer Buchung abgeschlossen haben. Die entsprechenden Bedingungen waren im Kleingedruckten versteckt, betroffene Konsumentinnen und Konsumenten können Geld zurückfordern.

Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft „angedreht bekam“, kann jetzt das Geld zurückfordern, so die AK in einer aktuellen Aussendung. Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung ist ungültig, entschied nun der OGH im Zuge einer AK-Klage.

Verstoß gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz

Bei einer Reisebuchung habe Opodo Konsumentinnen und Konsumenten auch unmittelbar vor Bestätigung der Buchung durch das Klickn auf den Button „jetzt kaufen“ nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Opodo-Prime-Abo und insbesondere die Kostenpflicht hingewiesen, so die AK. Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis darauf, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Verbraucherinnen und Verbraucher können den Mitgliedsbeitrag nun über einen AK-Musterbrief zurückfordern.

Ungültiges Aboverlängerung bei Opodo

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) war beim Opodo-Prime-Abo auch eine automatische Verlängerung dieser Mitgliedschaft festgelegt, wenn Konsumentinnen und Konsumenten nicht rechtzeitig kündigen. Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener Frist Widerspruch gegen die Verlängerung erheben können. Das hat Opodo nicht eingehalten – die Verlängerung ist ungültig, so die AK.

Entfall des Preisvorteils bei Reisestorno ungültig

Im Fall einer Stornierung der Reise sollte laut einer Klausel der Prime-Preisvorteil entfallen. Das habe dazu geführt, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Differenz zum Normalpreis an die Buchungsplattform zahlen mussten. Das Gericht gab der AK auch in diesem Punkt recht. Die Betroffenen müssen nicht auf den Normalpreis aufzahlen. Der Preisvorteil ist nicht im Gegenzug für die Reisebuchung, sondern für das entgeltliche Prime-Abo zugestanden. Bereits bezahlte Gebühren können Konsument:innen zurückfordern.

Verfall des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung

Wenn Konsument:innen die Prime-Mitgliedschaft vorzeitig kündigten, wurde laut einer Klausel der bereits vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum einbehalten. Opodo konnte keinen entsprechenden Verwaltungsaufwand belegen, womit die Klausel dem Gesetz widerspricht. Konsumentinnen und Konsumenten können anteilige Mitgliedsbeiträge im Falle einer Kündigung zurückverlangen.