Ein 100 Euro-Schein neben einem Stecker
APA/HELMUT FOHRINGER
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Arbeiterkammer

Enstroga-Bindungsfrist bei Floater-Stromtarif nicht erlaubt

Die Arbeiterkammer (AK) hat gegen mehrere AGB-Klauseln des Energieanbieters Enstroga geklagt. Unter anderem kritisierten die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer, dass Enstroga bei Floater-Tarifen eine Preisbindung von zwölf Monaten vorsah. Laut einer Gesetzesänderung im Nationalrat ist dies nicht erlaubt. Kundinnen und Kunden mit variablen Stromtarifen müssen jederzeit binnen 14 Tagen kündigen können.

Bei Floater-Tarifen werden die Preise von Strom und Gas monatlich an die Preisentwicklung an den Energiebörsen angepasst. Kundinnen und Kunden können auf diese Weise direkt von sinkenden Großmarktpreisen profitieren, zahlen aber entsprechend mehr, wenn die Preise steigen. In der Regel können Floater-Verträge aber relativ einfach innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.

Kundinnen und Kunden trugen Preisrisiko

Bei den Floater-Tarifen der Enstroga-GmbH war aber eine Vertragsbindung von zwölf vorgesehen. Die Kundinnen und Kunden hatten daher auch bei steigenden Preisen keine Möglichkeit, vor Ablauf vor Ablauf dieser Frist aus dem Vertrag auszusteigen und trugen das gesamte Risiko einer Preissteigerung, so die AK Oberösterreich in einer aktuellen Aussendung.

Knapp 72 Euro für Vertragsunterlagen in Papierforrm

Die Bundesarbeiterkammer brachte daraufhin Klage gegen die entsprechenden AGB-Bestimmungen ein. Neben der Preisbindung klagte die AK auch gegen diverse Zusatzentgelte, etwa eine Gebühr von knapp 72 Euro pro Jahr für die postalische Zustellung der Vertragsunterlagen.

Im konkreten Fall kam der Gesetzgeber den Gerichten zuvor und erfüllte die Forderung der Arbeiterkammer Oberösterreich nach einer klaren gesetzlichen Regelung bei der Vertragsbindung von Floater-Tarifen. Sowohl für Strom- als auch für Gaslieferungsverträge ist nun gesetzlich geregelt, dass Konsumentinnen und Konsumenten Verträge mit Floater-Tarifen immer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen können. Eine Vertragsbindung ist nicht mehr erlaubt.

AK unterstützt betroffene Kundinnen und Kunden

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung zeigte sich die Enstroga GmbH in der ersten Gerichtsverhandlung einsichtig, so die AK. Das Unternehmen verpflichtete sich, die oben beschriebenen Vertragsklauseln nicht mehr anzuwenden, diesen Vergleich auf seiner Homepage zu veröffentlichen und die Verfahrenskosten in voller Höhe zu tragen.

Kundinnen und Kunden, die die Gebühr für die postalische Zusendung der Vertragsunterlagen bezahlt oder durch die unzulässige Vertragsbindung einen Schaden erlitten haben, können sich an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich wenden. Telefonisch unter der österreichischen Nummer 050 6906 2 oder per Mail an konsumentenschutz@akooe.at.