Oeticket Startseite
Screenshot oeticket.com
Screenshot oeticket.com

OLG bestätigt: Servicegebühren bei Ö-Ticket rechtswidrig

Wer über das Portal Ö-Ticket Karten für Veranstaltungen kauft, zahlt dafür oft auch eine Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro. Das ist nicht zulässig, bestätigte nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Zuvor hatte bereits das Handelsgericht (HG) Wien die Gebühr für rechtswidrig erklärt.

Ticketvermittler wie Ö-Ticket verrechnen ihren Kundinnen und Kunden immer wieder diverse Zusatzgebühren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat bereits gegen eine Reihe von Gebühren geklagt und Recht bekommen – nun erneut im Fall der Servicegebühr von 2,50 Euro, die Ö-Ticket ohne erkennbare Leistung in Rechnung stellte.

Im März 2023 zog der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gegen die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice Ö-Ticket betreibt, vor Gericht. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen, darunter auch solche, die Servicegebühren für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln. Das Handelsgericht Wien erklärte daraufhin die Klauseln für unzulässig. Ö-Ticket legte Berufung ein, doch auch das OLG Wien bestätigte nun das Urteil.

„Intransparent und gröblich benachteiligend“

Das OLG Wien beurteilte die Bestimmungen erneut „als intransparent und gröblich benachteiligend, weil sie Verbraucherinnen und Verbraucher im Unklaren lassen, welche konkreten Leistungen für die Servicegebühr tatsächlich erbracht werden und welche Rechte die Kundinnen und Kunden im Gegenzug haben“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konsumentinnen könnten Geld zurückbekommen

„Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall ohnehin zu erfüllenden vertraglichen Pflichten – und nicht für eine etwaig erforderliche Mehrleistung im Einzelfall -, dann ist das nicht zulässig“, so der Jurist Joachim Kogelman (VKI). Im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung sieht er Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Schon andere Gebühren zu Fall gebracht

Der VKI hat bereits eine Reihe von Gebühren von Ö-Ticket erfolgreich vor Gericht zu Fall gebracht. So hatte Ö-Ticket etwa eine Gebühr bei Selbstabholung der gekauften Tickets an der Abendkasse verrechnet. Zudem mussten Kunden 2,50 Euro zahlen, wenn sie gekaufte Tickets selbst zu Hause ausdrucken wollten. Diese Gebühren wurden 2018 vom Obersten Gerichtshof (OGH) und dem HG Wien für unzulässig erklärt.

Auch eine Gebühr, um Tickets einem anderen Besucher zuzuweisen (Umpersonalisieren), wurde 2021 vom OLG Wien als rechtswidrig erklärt. Das Verfahren wurde vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführt.