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APA/zb/Monika Skolimowska
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Urteil: Erste-Bank-Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat im Vorjahr eine Sammelaktion zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten gestartet. In einem ersten Urteil sprach ein Gericht nun einer Konsumentin, die einen Kredit bei der Erste Bank aufgenommen hat, die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 2.100 Euro samt Zinsen zu.

Über 1.500 Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer haben sich bisher bei der Sammelaktion des VSV angemeldet.

Das Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien (BGHS Wien) begründet das Urteil – unter Verweisen auf Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – damit, dass es sich bei der Kreditbearbeitungsgebühr nicht um eine nicht prüfbare Hauptleistung, sondern um eine Nebenleistung handelt, deren wirksame Vereinbarung sehr wohl überprüfbar ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weiters sieht das Gericht die Gebühr als gröblich benachteiligend und intransparent an. Die Folge: Die Klausel ist unwirksam und die Zahlung der Gebühr daher ohne vertragliche Grundlage und daher rückforderbar.

Sammelaktion gilt auch für abbezahlte Kredite

„Dieses Urteil bestärkt uns darin, für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich zu unserer Sammelaktion anmelden, Rückforderungen dieser Gebühren gegen ihre Banken durchzusetzen,“ so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

Finanziert wird die Sammelaktion mit einem Prozessfinanzierer, der für seine Dienste 30 Prozent des Erlöses verrechnet. Ansonsten müssen Interessierte um 40 Euro jährlich Mitglied des VSV werden und ihre Verträge zur Überprüfung bereitstellen. Die Sammelaktion gilt auch für bereits abbezahlte Kredite.