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APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Deutsche Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg gegen Mercedes

Nach einem Erkenntnis des Oberlandesgerichts (OLG) im deutschen Stuttgart hat Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge eingebaut. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat sich der Klage angeschlossen, es gebe nun gute Chancen auf Schadenersatz, so der VSV in einer Stellungnahme. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Mercedes wird Revision einlegen.

Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.

Unzulässige Abschalteinrichtungen

Allerdings hat Mercedes eine Revision an den deutschen Bundesgerichtshof angekündigt. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Bei einer Bestätigung des Urteils würde jedoch nur der Einbau illegaler Abschalteinrichtungen bestätigt. Auf Leistung von Schadenersatz müssten dann die betroffenen Geschädigten selbst klagen.

VSV: Gute Chance auf Schadenersatz

Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) rund 2.800 Menschen angeschlossen. Auch der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Reihe von österreichischen Geschädigten der Musterfeststellungsklage angeschlossen. „Diese haben nunmehr auch gute Chancen auf Schadenersatz“, merkte Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, in einer Stellungnahme an. Ein Prozessfinanzierer des VSV würde „diese Fahrzeuginhaber dann unterstützen und – gegen eine Erfolgsprovision – diese Klagen auf Leistung finanzieren“, teilte Holzinger weiters mit.

Mercedes: Haben andere Rechtsauffassung

In der Musterklage hatte sich der vzbv auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut – und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten. Allerdings wies die Kammer auch Teile der Klage auch ab.

Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. „Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht“, sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen.