Blick auf Stromleitungen
APA/ROBERT JAEGER
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VSV-Klage gegen Energie Klagenfurt abgewiesen

Eine Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen die Energie Klagenfurt wurde vom Landesgericht (LG) Klagenfurt abgewiesen. Es ging um die Weiterverrechnung einer Gemeindeabgabe an Kundinnen und Kunden. Das Gericht beurteilte den Vorgang als zulässig, der VSV will gegen das Urteil berufen.

Das Landesgericht Klagenfurt hat eine Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen die Energie Klagenfurt, eine Stadtwerke-Tochter, wegen der Weiterverrechnung einer „Gemeindeabgabe für die Nutzung des Bodens der Stadt für die Zuleitung von Strom“ abgewiesen. Das teilte der VSV am Montag in einer Aussendung mit. Für das Gericht war die Abgabe zulässig. Der VSV könne die Argumentation nicht nachvollziehen, man werde berufen, hieß es.

VSV geht in Berufung

Bei der Verbandsklage hat sich der VSV direkt auf die EU-Verbandsklagen-Richtlinie berufen, bei der Umsetzung in nationales Recht ist Österreich säumig.

Eine ähnliche vom VSV unterstützte Klage läuft gegen die Wien Energie. Ein Wiener Strom- und Gaskunde wehrt sich gegen die Weiterverrechnung der Wiener Gebrauchsabgabe. Nach Ansicht des VSV ist das unzulässig – die Wien Energie hingegen betont, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.