Die im September 2022 von der Wien Energie durchgeführte Preiserhöhung im Tarif „Optima“ und zugleich erfolgte Umstellung auf den Tarif „Optima Entspannt“ führte zu einer Vielzahl an Beschwerden beim VKI. Hintergrund war, dass sich der Energiepreis von Strom und Gas im bestehenden Tarif „Optima“ per 1. September 2022 in etwa verdoppelte.
Kundinnen und Kunden in diesem Tarif wurden automatisch auf den Tarif „Optima Entspannt“ umgestellt, wenn sie nicht widersprachen. Der Tarif „Optima Entspannt“ war zwar günstiger als der Tarif „Optima“ nach der Preisanpassung, jedoch teurer als der davor angebotene Tarif „Optima“.
VKI führte Verbandsklage gegen Wien Energie
Jene Kundinnen und Kunden, die der Tarifumstellung aktiv widersprachen, hatten die erhebliche Preiserhöhung im Tarif „Optima“ zu tragen. Das beschriebene Vorgehen der Wien Energie war aus Sicht des VKI unzulässig. Der VKI ging daher im Oktober 2022 mittels Verbandsklage gegen den Energieanbieter vor.
Die Wien Energie vertrat den Standpunkt, dass das beschriebene Vorgehen rechtlich zulässig und angesichts exponentiell gestiegener Beschaffungskosten infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Interesse der Versorgungssicherheit alternativlos war.
Anmeldung bei Sammelaktion erforderlich
Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung erarbeiteten der VKI und die Wien Energie gemeinsam eine Lösung. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf Antrag eine verbrauchsabhängige Ausgleichszahlung. Konsumentinnen und Konsumenten mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom erhalten bis zu 75 Euro. Bei Erdgas sind es bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 8.000 kWh bis zu 200 Euro. Wurden sowohl Strom als auch Erdgas bezogen, erhalten Kundinnen und Kunden dadurch in Summe bis zu 275 Euro.
Auch ehemalige Kundinnen und Kunden der Wien Energie, die von der Tarifumstellung betroffen waren, können an der Aktion teilnehmen. „Es freut uns sehr, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit Wien Energie auf eine konsumentenfreundliche Lösung einigen konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, so Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Aktionen im VKI, zur erzielten Vereinbarung.