Ein 100 Euro-Schein neben einem Stecker
APA/HELMUT FOHRINGER
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Sammelaktion

VKI: Wien Energie bietet Ausgleichszahlung an

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Wien Energie haben sich im Streit über die im September 2022 erfolgte Umstellung des Tarifs „Optima“ auf „Optima Entspannt“ geeinigt. Kundinnen und Kunden, die von der Tarifumstellung vom 1. September 2022 betroffen waren, können eine Ausgleichszahlung anfordern. Auf der Website des VKI kann man sich bis spätestens 30. Juni gratis anmelden.

Die im September 2022 von der Wien Energie durchgeführte Preiserhöhung im Tarif „Optima“ und zugleich erfolgte Umstellung auf den Tarif „Optima Entspannt“ führte zu einer Vielzahl an Beschwerden beim VKI. Hintergrund war, dass sich der Energiepreis von Strom und Gas im bestehenden Tarif „Optima“ per 1. September 2022 in etwa verdoppelte.

Kundinnen und Kunden in diesem Tarif wurden automatisch auf den Tarif „Optima Entspannt“ umgestellt, wenn sie nicht widersprachen. Der Tarif „Optima Entspannt“ war zwar günstiger als der Tarif „Optima“ nach der Preisanpassung, jedoch teurer als der davor angebotene Tarif „Optima“.

VKI führte Verbandsklage gegen Wien Energie

Jene Kundinnen und Kunden, die der Tarifumstellung aktiv widersprachen, hatten die erhebliche Preiserhöhung im Tarif „Optima“ zu tragen. Das beschriebene Vorgehen der Wien Energie war aus Sicht des VKI unzulässig. Der VKI ging daher im Oktober 2022 mittels Verbandsklage gegen den Energieanbieter vor.

Die Wien Energie vertrat den Standpunkt, dass das beschriebene Vorgehen rechtlich zulässig und angesichts exponentiell gestiegener Beschaffungskosten infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Interesse der Versorgungssicherheit alternativlos war.

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Um an die Ausgleichszahlung der Wien Energie zu kommen, muss man sich bei der VKI-Sammelaktion registrieren

Anmeldung bei Sammelaktion erforderlich

Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung erarbeiteten der VKI und die Wien Energie gemeinsam eine Lösung. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf Antrag eine verbrauchsabhängige Ausgleichszahlung. Konsumentinnen und Konsumenten mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom erhalten bis zu 75 Euro. Bei Erdgas sind es bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 8.000 kWh bis zu 200 Euro. Wurden sowohl Strom als auch Erdgas bezogen, erhalten Kundinnen und Kunden dadurch in Summe bis zu 275 Euro.

Auch ehemalige Kundinnen und Kunden der Wien Energie, die von der Tarifumstellung betroffen waren, können an der Aktion teilnehmen. „Es freut uns sehr, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit Wien Energie auf eine konsumentenfreundliche Lösung einigen konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, so Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Aktionen im VKI, zur erzielten Vereinbarung.