Eine Frau tippt auf einem Smartphone.
APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Mobilfunk: Drohende Preissteigerungen für Bestandskunden

Telefonieren und Surfen ist in den vergangenen vier Jahren billiger geworden. Alle Anbieter haben neu anmeldbare Tarife mit umfangreicheren Datenkontingenten ausgestattet, bei oft unveränderten Grundgebühren. Die Datennutzung hat sich laut Arbeiterkammer (AK) in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Im April drohen Preissteigerungen bei den Grundgebühren für bestehende Verträge, so die AK.

Telefonieren und vor allem Surfen sei zwischen Februar 2020 und 2024 billiger geworden, wenn man bei Neuanmeldungen die jeweils günstigsten Tarife gewählt hat. Das Nutzer- und Nutzerinnenverhalten habe sich in den vergangenen vier Jahren verändert, der Datenverbrauch habe sich im Schnitt mehr als verdoppelt (plus 104 Prozent), so die AK in einer aktuellen Aussendung.

Beim Telefonieren oder im SMS-Bereich gebe es kaum Änderungen. Deutliche Preissenkungen gab es bei den jeweils günstigsten Tarifen für jene Nutzerinnen und Nutzer mit höheren Datenverbrauch. Diese zahlten ab 2023 unterm Strich um rund 36 Prozent weniger als noch 2020, so die AK.

Wertsicherung: Inflation treibt Bestandstarife an

Denn die Grundgebühren blieben bei den untersuchten Anbietern meist gleich, bei häufig steigenden Datenfreimengen. Auffallend sei, dass bei den drei großen Anbietern A1, Magenta und Drei inkludierte Datenmengen und maximal verfügbare Bandbreiten zwar ebenfalls gestiegen seien, die Kosten für die günstigsten Vertragstarife (und teilweise auch Wertkartentarife) 2024 aber häufig um rund ein Drittel über den günstigsten Vertragstarifen 2020 liegen. Hinzu komme, dass bei diesen Anbietern alle Vertragstarife wertgesichert sind und somit von Jahr zu Jahr mit der Inflation steigen.

AK erwartet Preissteigerung von rund acht Prozent

Wertsicherungsklauseln schlagen in Zeiten hoher Inflation stärker zu. Daher steigen im April meist die Grundgebühren für Bestandsbeträge. Es sei von rund acht Prozent auszugehen. Zehn Anbieter haben zahlreiche Tarife mit Wertsicherungsklauseln, bei 16 sind diese (noch) nicht vorgesehen. Um permanente Preissteigerungen zu verhindern, könnte man nach Ablauf der Mindestvertragsdauer den Tarif kündigen und sich stattdessen einen neuen Tarif ohne Wertsicherungsklausel suchen, rät die AK.

Kaum noch Servicepauschalen bei Neuverträgen

Unterschiedliche Entwicklungen gibt es bei den Servicepauschalen und Aktivierungskosten. Seit Februar 2024 verrechnen alle drei großen Anbieter nun bei neuen Verträgen keine Servicepauschalen mehr. Jährliche Servicepauschalen verlangen nur mehr zwei kleinere Anbieter.

Bei den Aktivierungskosten verrechnet A1 für Vertragstarife weiterhin 49,90 Euro (Stand Erhebung Mitte Februar 2024, derzeit allerdings Aktion mit Gratisaktivierung), Magenta verlangt nun keine Aktivierungskosten mehr (2020 noch 69,99 Euro) und Drei reduzierte die Aktivierungskosten um 86 Prozent von 69 auf 9,90 Euro. Insgesamt verrechnen sieben Anbieter noch Aktivierungsgebühren, 19 Anbieter hingegen keine mehr.

Weiterhin unterschiedliche Gültigkeit von Wertkarten – abhängig vom Anbieter: Bei 30-tägiger Gültigkeit sind zwölf Aufladungen pro Jahr nötig, bei 28 Tagen 13 Aufladungen. Wertkarten mit 28-tägigem Aufladezyklus sind somit um rund acht Prozent teurer als Wertkarten mit 30-tägiger Gültigkeit.