Plenarsaal des des Europäischen Parlaments in Straßburg (Frankreich)
AFP/Frederick Florin
AFP/Frederick Florin

EU beschließt Greenwashing-Verbot in der Werbung

„Umweltfreundlich“, „klimaneutral“ und „biologisch abbaubar“: Solche Werbeaussagen dürfen in der EU künftig nicht mehr ohne einen Nachweis auf Produkte gedruckt werden. Das EU-Parlament beschloss nun ein Gesetz, das die Verwendung irreführender Umweltaussagen verbietet. „Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten“, so die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini (Grüne).

Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Mittwoch in Straßburg ein Gesetz, mit dem sogenanntes Greenwashing verboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können.

Es dürfe „nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos“ klimaneutral mache.

Nur noch zertifizierte und überprüfte Label erlaubt

Künftig sollen nur noch Nachhaltigkeitslabel erlaubt sein, die von Behörden oder anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte es dadurch deutlich übersichtlicher werden, weil Unternehmen keine eigenen Umweltlogos ohne Zertifizierung mehr auf ihre Produkte drucken dürfen.

Kennzeichnung für Garantiedauer

Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes besteht darin, den Fokus von Herstellern und Verbrauchern stärker auf die Haltbarkeit von Waren zu lenken. Informationen zur Herstellergarantie sollen künftig verpflichtend sein, ein neues EU-Label soll Waren mit „verlängerter Garantiezeit“ extra kennzeichnen. Das soll dann der Fall sein, wenn die Herstellergarantie länger läuft, als die gesetzliche Gewährleistung. Auch unbegründete Haltbarkeitsangaben werden verboten.

Das könne dafür sorgen, „dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher für langlebige, reparierbare Produkte entscheiden“, erklärte die Ausschussvorsitzende Cavazzini. Reparaturen sollen in der EU grundsätzlich attraktiver werden.

„Recht auf Reparatur“ in Verhandlungen

Zu einem weiteren Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten.

Das Greenwashing-Verbot verabschiedeten die Abgeordneten mit 593 Stimmen, bei 21 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Die EU-Länder müssen im Rat noch formal zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.