Frau hält Smartphone mit beiden Händen
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Verordnung gegen Spoofing-Anrufe veröffentlicht

Anrufe mit gekaperten Telefonnummern (Spoofing) sollen ab kommendem September unterbunden werden. Betreiber müssen verdächtige Nummern prüfen und gegebenenfalls die Rufnummernanzeige unterdrücken. Wenn sicher ist, dass es sich um Spoofing handelt, kann der Anruf unterbunden werden. Österreichische Telekomanbieter müssen nun die entsprechenden technischen Voraussetzungen schaffen.

Betrügerische Anrufe mit gekaperten österreichischen Rufnummern („Spoofing“) sollen spätestens mit 1. September 2024 besser erkennbar oder ganz unterbunden werden. Eine entsprechende Anti-Spoofing-Verordnung wurde am Donnerstag veröffentlicht. Diese schafft die rechtliche Basis, dass in Österreich in Zukunft die Telefonnummer nur mehr dann angezeigt wird, wenn der Anruf tatsächlich von der Telefonnummer stammt, teilte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) mit.

Betreiber müssen Nummern verifizieren

Die Verordnung sieht vor, dass österreichische Betreiber bei Anrufen aus dem Ausland mit österreichischen Telefonnummern eine Verifizierung der Telefonnummer vornehmen müssen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt. Ist sichergestellt, dass ein sogenannter Spoofing-Fall vorliegt, kann der Anruf überhaupt unterbunden werden.

„Die österreichischen Mobilfunkanbieter haben ab sofort bis 1. September 2024 Zeit, die erforderlichen Anpassungen technisch zu implementieren. Ich bin zuversichtlich, dass der Großteil der Mobilfunkanbieter bereits deutlich vor September im Sinne des Kundenservice ihre Systeme angepasst haben werden“, betonte Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, in einer Aussendung.

„In Zukunft wird es nicht mehr vorkommen, dass sie von einer österreichischen Telefonnummer angerufen werden, sich dahinter aber ein Betrüger verbirgt“, teilte Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) in einem Statement mit. „Wenn man nicht abhebt und dann zurückruft, hebt der tatsächliche, ahnungslose Verwender dieser Telefonnummer ab. Dies ist vor allem für die Betroffenen hinter der echten Rufnummer oft sehr ärgerlich“, erläutere Tursky.