Ein Finger zeigt auf ein Smartphone mit den Icons von Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, Skype, Messenger, Pinterest, Snapchat, tumblr, YouTube, Flickr und Facetime.
APA/HELMUT FOHRINGER
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EU-Verbraucherorganisationen reichen Beschwerde gegen Meta ein

EU-Verbraucherorganisationen haben eine Beschwerde gegen Meta eingebracht. Grund sind kürzlich eingeführte Bezahlmodelle bei Facebook und Instagram. Anwenderinnen und Anwender müssen nun zustimmen, dass persönlichen Daten für personalisierte Werbung verwertet werden, wenn sie die Dienste kostenfrei nutzen möchten. Diese „Datenschutzgebühr“ verstoße gegen europäische Grundrechte, kritisieren die Verbraucherorganisationen.

Verbraucherschutzorganisationen aus 19 Ländern haben eine Beschwerde gegen den Meta-Konzern wegen seines Bezahlmodells für Facebook und Instagram eingereicht. Der US-Konzern stelle seine Nutzerinnen und Nutzer vor die Wahl, der Nutzung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, oder teuer für die Dienste zu bezahlen, erklärte der europäische Verbraucherschutzverband BEUC am Donnerstag. Das sei eine unfaire Wahl, so die Verbraucherschützer.

Werbefrei ab 9,90 Euro pro Monat

Meta hatte auf ein EU-Verbot von personalisierter Werbung ohne explizite Einwilligung mit der Einführung einer werbefreien, aber kostenpflichtigen Abo-Option für seine Plattformen reagiert. Seit November können Nutzer entweder eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr auf Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Nutzerinnen und Nutzer Facebook oder Instagram nicht verwenden können, bis sie ihre Wahl getroffen haben. Dies sei „eine aggressive Praxis im europäischen Verbraucherrecht“. Meta erzeuge ein Gefühl der Dringlichkeit und dränge Verbraucher dazu, eine Wahl zu treffen, „die sie vielleicht nicht treffen wollen“.

BEUC: Daten werden trotzdem gesammelt und verwertet

Außerdem sei auch das Bezahlangebot eine Täuschung: „Viele Verbraucher denken wahrscheinlich, dass sie mit der Entscheidung für ein kostenpflichtiges Abonnement in der dargestellten Form eine datenschutzfreundliche Option mit weniger Tracking und Profiling erhalten“, erklärte BEUC. Doch in Wahrheit würden die Daten trotzdem gesammelt und zu anderen Zwecken als für Werbung verwendet.

Datenschutzaktivisten aus Österreich haben ebenfalls eine Beschwerde gegen das Bezahlmodell von Meta eingereicht. Die Organisation NOYB (None of Your Business) wirft dem Konzern vor, das EU-Datenschutzrecht zu umgehen. Außerdem mache der Konzern mit seiner viel zu hohen „Datenschutzgebühr“ ärmeren Menschen ein Grundrecht unerschwinglich.