VKI rät zu Vorsicht bei Indexanpassungen auf Handyrechnungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Achtsamkeit bei Indexanpassungen ihrer Handyrechnungen. Hintergrund ist ein Fall bei Drei, wo bei einem Konsumenten die Indexanpassung nicht vom vereinbarten Angebotspreis aus, sondern von einem doppelt so hohen Wert ausgehend berechnet wurde.

Der Konsument hatte einen Handyvertrag mit einem Aktionspreis von 25 Euro pro Monat abgeschlossen. Bei einer Indexanpassung wurde die Preiserhöhung jedoch nicht ausgehend von diesem Preis, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat aus berechnet.

Das führte dazu, dass sich der Preis doppelt so stark erhöhte, wie es aufgrund der Indexanpassung möglich gewesen wäre. Eine Beschwerde des Verbrauchers bei Drei habe zu keiner Lösung geführt, schreibt der VKI.

VKI geht nicht von Einzelfall aus

Der Verein hielt die Vorgangsweise jedoch für unzulässig und brachte eine Mahnklage ein. Nach dieser erhielt der Konsument den überhöhten Betrag zurück. „Wir gehen von keinem Einzelfall aus“, so Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist beim VKI.

"Gerade Konsumenten und Konsumentinnen, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten von dieser Berechnungsmethode betroffen sein“, , aus. „Wir raten generell regelmäßig die Handyrechnung zu kontrollieren“, so Kemetmüller: „Wenn diese fehlerhaft ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in einem ersten Schritt so rasch wie möglich ihren Telekomanbieter kontaktieren und eine Berichtigung der Rechnung fordern.“