Viele Jugendliche in einem Sschwimmbecken formen ein großes X
DocLX Holding
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Maturareisen: Geld zurück für X-Jam-Kunden

X-Jam hat jahrelang unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelten verlangt, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Betroffene Kundinnen und Kunden können ihr Geld zurückfordern. Laut Arbeiterkammer (AK), die das Unternehmen geklagt hatte, kann es um mehrere hundert Euro pro Person gehen.

Alle elf im Jahr 2022 von der AK geklagten Klauseln des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH sind rechtswidrig. Dazu gehört etwa ein „Green-Beitrag“ für ohnehin im Vertrag inkludierte Leistungen und eine 40- bis 95%ige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.

Neben dem „Green-Beitrag“ in Höhe von zehn Euro hat der OGH auch einen „Peak Week Zuschlag“ von 39 Euro als unzulässig beurteilt. Der verrechnete „Green Beitrag“ stellt eine Abgeltung einer Leistung dar, die im Regelfall ohnedies mit dem Vertrag erfüllt wird, zum Beispiel die Müllentsorgung im Hotel. Der „Peak-Week Zuschlag“ ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum. Ein solcher Zuschlag kann nicht wirksam im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden. Beides gröblich benachteiligend, so der OGH.

Stornogebühren können zurückgefordert werden

Außerdem kassierte das Höchstgericht Bearbeitungsgebühren für Ersatzreisende ebenso, wie die intransparente Stornoklausel. DocLX hat Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent verrechnet, ohne auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hinzuweisen.

In der Klausel wird der Eindruck erweckt, dass ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich ist. Bei außergewöhnlichen Umständen, dazu gehören Naturkatastrophen und Epidemien, die die Reise unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen, haben Reisende jedoch sehr wohl das Recht auf kostenloses Storno. In den der AK vorliegenden Fällen geht es um Stornogebühren in der Höhe von 300 bis 400 Euro pro Person. Betroffene können ihr Geld mit einem Musterbrief der AK zurückfordern.