Je nach Art der Gebühr und Zeitraum liegen die zu erstattenden Beträge laut VKI beispielsweise bei 183 Euro (Kraftloserklärung), 122 Euro (Evidenzgebühr bei Verlassenschaften), 61 Euro (Sparbuchspesen wegen Verlustmeldung oder Verlassenschaft), 30 Euro (Abfrage Zentralmelderegister) oder 9,70 Euro (Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen).
Betroffene können sich bis 11. Februar 2024 melden
„Potenziell betroffen sind alle Konsument:innen, die einen Verbraucherkredit, ein Konto oder ein Sparbuch bei der Bank Austria haben bzw. hatten und denen Entgelte und Spesen verrechnet wurden“, so der VKI. Wie viel Geld einem Kunden tatsächlich zurückerstattet wird, hängt von Anzahl und Art der verrechneten Entgelte ab.
Betroffene können sich bis 11. Februar 2024 bei der VKI-Sammelaktion anmelden. „Wir freuen uns, dass wir mit der Bank Austria eine konsumentenfreundliche Lösung finden konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, so Ulrike Wolf vom VKI.
Der Aktion geht ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) voraus, in dem 17 Klauseln zu Bankentgelten als gesetzwidrig beurteilt und aufgehoben wurden.