EU-Energielabel
Europäische Kommission
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EuGH-Urteil

Werbung muss auf alle Energieeffizienzklassen hinweisen

Bei der Werbung für Elektroprodukte mit ihrer Energieeffizienzklasse muss verpflichtend auch die gesamte Skala dieser Klassen angegeben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Vorabentscheidung.

Ein deutscher Möbeldiskonter hatte in seiner Werbung für diese Produkte die Energieeffizienzklasse angegeben, nicht jedoch darauf hingewiesen, welche anderen Klassen es gibt. Der EuGH entschied den Angaben zufolge, dass Lieferanten und Händler in der Werbung sowohl auf die Energieeffizienzklasse als auch auf die Skala „der auf dem Etikett der betreffenden Produktgruppe verfügbaren Effizienzklassen“ hinweisen müssen. Die EU-Kommission habe dafür bisher zwar keinen spezifischen delegierten Rechtsakt beschlossen, die Pflicht gelte aber dennoch.

Unterschiedliche Effiziemzklassen, je nach Gerät

Für Elektrobacköfen gibt es die Energieeffizienzklasse von A+++ für den niedrigsten Energieverbrauch bis D für den höchsten Energieverbrauch. Bei Dunstabzugshauben geht die Skala bis A++. Bei vielen anderen Produkten wie Waschmaschinen und Kühlschränken war die Skala vor einigen Jahren angepasst worden, da es fast nur noch Geräte in den verschiedenen A-Klassen gibt.

Die deutsche Organisation Wirtschaft im Wettbewerb hatte vor dem Landgericht Bochum gegen den Möbeldiskonter Roller geklagt. Das Gericht wandte sich mit Fragen zur Auslegung des EU-Rechts an den EuGH. Dieser entschied nun nicht den Rechtsstreit, das Bochumer Gericht muss sich aber an die Vorgaben aus Luxemburg halten.