Videospieler beim spielen
AFP/OLI SCARFF
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Geoblocking

Millionenstrafe gegen Gamingplattform Steam bestätigt

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat eine Millionenstrafe gegen die Betreiber der Gamingplattform Steam bestätigt. Steam habe versucht, die Spielerinnen und Spieler daran zu hindern, ihre Spiele über EU-Landesgrenzen hinweg zu betreiben. Dieses Geoblocking ist in der Union seit 2018 in den meisten Fällen untersagt.

Im Streit um eine Millionenstrafe hat der Betreiber der Gamingplattform Steam eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens Valve am Mittwoch in Luxemburg ab und bestätigten, dass Valve und die Spieleverleger Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Geoblocking seit 2018 verboten

Die EU-Kommission hatte 2021 eine Strafe von 7,8 Mio. Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde warf den Unternehmen illegale Absprachen vor. Sie sollen Verbraucher daran gehindert haben, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu nutzen. Aktivierungscodes, die zum Freischalten von Spielen benötigt werden, haben demnach nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert. Seit Dezember 2018 ist ein sogenanntes Geoblocking untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs oder DVDs die Nutzung geografisch beschränkt.

Betreiber können vor EuGH ziehen

Valve klagte gegen die Strafe – ohne Erfolg. Die Kommission habe ausreichende Nachweise für die Vereinbarung von Geoblocking vorgelegt, urteilten die Richter nun. Demnach sollte verhindert werden, dass Verbraucher oder Vertriebshändler Videospiele womöglich in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen kaufen, was unter anderem Verluste für die Vertreiber und Verleger bedeutet hätte. Es ging dem Gericht zufolge also nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.