Teelöffel mit Creme, die Mikroplastik enthält
APA/ZB/Stefan Sauer
APA/ZB/Stefan Sauer

EU-Verbot für Mikroplastik in Kosmetik & Co.

Die EU-Kommission hat ein Verbot für bewusst zugesetztes Mikroplastik wie etwa das Granulat auf Kunstrasen und losen Glitter in Kosmetikprodukten erlassen. Die Vorschriften treten am 15. Oktober in Kraft.

Das Verbot soll für alle Produkte gelten, die das Mikroplastik bei Gebrauch freisetzen, wie die Kommission heute mitteilte. Die neuen Vorschriften sollen verhindern, dass bis zu einer halben Million Tonnen Mikroplastik in der Umwelt landen.

Verbot von Plastikpartikeln unter fünf Millimetern

Das Verbot betrifft Plastikpartikel, die kleiner als fünf Millimeter, nicht löslich und schwer abbaubar sind. Auch Waschmittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Spielzeug und Arzneiprodukte dürfen künftig kein Mikroplastik mehr enthalten. Ausgenommen sind Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden.

Mit den neuen Regeln werde ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen, erklärte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte ein solches Verbot empfohlen, weil Mikroplastik aus bestimmten Produkten unkontrolliert in die Umwelt gelange. EU-Staaten und Parlament haben bereits zugestimmt.

Ab 15. Oktober in Kraft

Die Vorschriften treten am 15. Oktober in Kraft. Erste Produkte wie Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen dürfen dann mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkauft werden. Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen.