10-Euro-Scheine in einer Geldbörse
APA/AFP/INA FASSBENDER
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KitzVenture-Urteil: Unbedingte Haft und Freispruch

Im Prozess gegen das Investmentunternehmen KitzVenture ist Geschäftsführer Patrick Landrock wegen schweren Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Er soll Medienunternehmen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Werbeschaltungen verleitet haben. Der Hauptangeklagte wurde hingegen freigesprochen.

er Betrugsprozess gegen zwei Verantwortliche der KitzVenture GmbH mit Sitz im Bezirk Kitzbühel hat am Montag am Landesgericht Innsbruck mit einer unbedingten Haftstrafe und einem Freispruch geendet. Der Zweitangeklagte, Patrick Landrock, wurde wegen schweren Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Erstangeklagte, der damalige Geschäftsführer, wurde hingegen rechtskräftig freigesprochen.

Mit 9,5 Prozent Fixzins geworben

Den beiden Männern war im Prozess, der bereits im November 2021 startete und sich drei Verhandlungstage lang über zwei Jahre erstreckte, schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen worden. Bei der Verleitung von Personen zu einer Veranlagung soll es zu einem Schaden von rund 176.000 Euro gekommen sein. Die Angeklagten sollen diesbezüglich laut Anklage zwischen September 2016 und März 2017 Intensiv-Investments mit einem Fixzinssatz von 9,75 Prozent beworben und damit 79 Personen zu einer Veranlagung verleitet haben. Von diesem Anklagepunkt wurden beide am Montag am Landesgericht Innsbruck letztlich freigesprochen.

Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht

Verurteilt wurde Unternehmensgründer Landrock hingegen in einem anderen Punkt: Er soll unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit Medienunternehmen zu Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro verleitet und diese in Anspruch genommen haben. Diese Inserate und Schaltungen soll er unter zwei verschiedenen Namen in Auftrag gegeben haben: Als Patrick Landrock und als Alexander Goldberg. Ebendies bestritt Landrock im Prozess mehrfach. „Ich bin nicht Goldberg“, sagte wiederholte er und strich heraus, mit dieser Unterschrift niemals Aufträge erteilt zu haben.

Unter falschem Namen agiert?

Das widerlegte allerdings ein Schriftgutachten, dessen Beauftragung am zweiten Verhandlungstag maßgeblich zu einer Vertagung geführt hatte. „Die Unterschriften stammen von ein und derselben Personen“, sagte der Sachverständige. Täuschungen und Kopien wären nur mit sehr viel Aufwand möglich gewesen und seien damit faktisch ausgeschlossen. Landrock hingegen blieb auch im Anschluss bei seiner Argumentationslinie: „Ich weiß nicht, wer die Person Goldberg sein soll.“

Nicht in der Defensive befand sich Landrock hingegen bezüglich seiner Funktion bei KitzVenture. „Ich habe das operative Geschäft geführt und die Verhandlungen geführt“. Das deckte sich auch mit der Aussage des Erstangeklagten, der offiziell als Geschäftsführer angeführt wurde: „Ich war nur auf dem Papier Geschäftsführer und Landrock hat sich um alles gekümmert.“, verdeutlichte dieser gleichzeitig das deutlich abgekühlte Verhältnis der beiden, das mitunter in Kraftausdrücken vor Gericht dokumentiert wurde.

Dem schloss sich schließlich auch dessen Verteidiger an: „Mein Mandant hat sich auf Patrick Landrock verlassen.“ Jedenfalls liege damit weder der Tatbestand der Schädigung noch ein Betrugsvorsatz vor, weshalb ein Freispruch folgerichtig sei, so der Anwalt des Zweitangeklagten.

Freispruch im Zweifel gefordert

Der Verteidiger von Landrock dementierte ebenfalls den Betrugsvorsatz: „Die Unterschriften von Goldberg waren wohl reinkopiert oder nachgemacht.“ Niemals hätte sein Mandant in der Art agiert, dass er mit derselben Handschrift vergleichbare Unterschriften tätigte: „Somit muss es also einen Freispruch im Zweifel geben.“

Der Schöffensenat mit Richter Andreas Mair als Vorsitzendem kam zu einem anderen Schluss. „Das Gutachten hat den Sachverhalt eindeutig geklärt“, sagte er. „Wer so etwas tut, hat definitiv einen Schädigungsvorsatz“, fügte Mair hinzu. Somit seien – bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft – dreieinhalb Jahre das richtige Strafmaß, sagte der Richter und fügte als Milderungsgrund hinzu, dass es bisher zumindest zu einer teilweisen Schadensgutmachung gekommen sei.