Ein Media Markt Schriftzug auf der Fassade einer Filiale in Innsbruck
MediaMarktSaturn Österreich/Jan Hetfleisch
MediaMarktSaturn Österreich/Jan Hetfleisch

Leeres Paket geliefert: Harter Kampf um Erstattung

Ein Grazer hatte bei Media Markt eine Actionkamera bestellt. Das Paket kam allerdings ohne Inhalt bei ihm an. Erst auf Intervention der Arbeiterkammer (AK) erklärte sich Media Markt bereit, den Kaufpreis zu erstatten.

Mitte Mai bestellte ein Grazer im Onlineshop von Media Markt eine 360-Grad-Video-Actionkamera um 450 Euro. Dazu kamen ein Stativ und eine Speicherkarte, die zusammen 50 Euro kosteten. Er bezahlte per Sofortüberweisung und erhielt vier Tage später ein Paket. Dieses enthielt allerdings weder das Stativ noch die Speicherkarte, sondern nur den leeren Verpackungskarton der Videokamera. Der Grazer schrieb umgehend an Media Markt und wurde dazu aufgefordert, dem Unternehmen ein Foto der leeren Schachtel zu schicken.

Media Markt stellte Kommunikation mit Kunden ein

Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass Stativ und Speicherkarte nicht lieferbar seien. Die 50 Euro dafür wurden ihm zurücküberwiesen. Was die Kamera angeht, handle es sich um Diebstahl, der Konsument möge Anzeige bei Polizei erstatten und dem Unternehmen die Bestätigung zukommen lassen. Das tat der Grazer, erhielt daraufhin aber über sechs Wochen hinweg keine Antwort mehr von Media Markt.

Verärgert wandte sich der Konsument Anfang September an die Arbeiterkammer (AK), bei der Fälle dieser Art häufig eingehen, sagt AK-Juristin Birgit Auner. „Entweder das Paket sei leer oder es befinde sich ein völlig anderes, minderwertiges Produkt darin. Es komme sogar vor, dass Pakete mit Steinen gefüllt werden, damit das gewünschte Gewicht für den Versand erreicht werde, so Auner.

AK: Verkäufer trägt Transportrisiko

Rechtlich seien derlei Fälle eindeutig, sagt die Juristin. Der Verkäufer müsse beweisen, dass er die Produkte, die er verschickt hat, auch tatsächlich in das Paket gepackt hat. Außerdem sei er dafür verantwortlich, dass die Ware beim Käufer ankommt und dieser sie auch tatsächlich übernehmen kann. Auch wenn das Paket am Weg verloren geht, trage der Verkäufer das Risiko dafür, sagt Auner. Kann der Verkäufer nicht beweisen, dass das Produkt schadlos beim Konsumenten angekommen ist, muss er bereits bezahltes Geld rückerstatten, so die Konsumentenschützerin.

Media Markt entschuldigt sich

Birgit Auner intervenierte für den Konsumenten. Neun Tage später erhielt er eine Gutschrift über 450 Euro für die nicht gelieferte Videokamera. Eine Woche später war das Geld allerdings nach wie vor nicht überwiesen, weshalb die AK urgierte. Am Tag darauf hatte der Grazer sein Geld auf dem Konto.

Gegenüber help.ORF.at schrieb Media Markt: Man entschuldige sich ausdrücklich bei dem Konsumenten für die verspätete Rückzahlung. Mit den involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe man ausführlich über das Thema gesprochen, um Verzögerungen wie in diesem Fall künftig zu vermeiden. Was mit Kamera, Stativ und Speicherkarte passiert ist, bleibt ungeklärt.