Die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ist für die nächsten Jahre gesichert. Das Sozialministerium fördert den VKI zumindest bis 2025 mit 4,8 Mio. Euro jährlich, ging aus einer Aussendung am Montag hervor. Mit dem Geld schickt der VKI Abmahnungen, führt Musterprozesse und Verbandsklagen gegen Unternehmen und setzt so die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten durch.
„Verbraucherinnen und Verbraucher haben zwar viele Rechte, Unternehmen halten sich aber leider viel zu oft nicht an die geltenden Regeln“, sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) laut Aussendung. In vielen Fällen stelle das Prozesskostenrisiko eine Hürde da. Rauch verwies auf den VKI als „zuverlässigen Partner“ bei Beratung und notfalls Klage, um Rechte gegenüber Unternehmen geltend zu machen. Finanziert wird der VKI über die Basisförderung von 3,7 Mio. Euro plus einen Werkvertrag im Wert von 1,1 Mio. Euro.
Im Jahr 2022 führte der VKI im Auftrag des Ministeriums 231 Verfahren, die Erfolgsquote lag bei 97 Prozent. Schwerpunkte waren dabei vor allem Reisen, Finanzdienstleistungen und Energieversorgung. Seit 1992 beauftragt das Ministerium den VKI, insgesamt verzeichnet der Verein bisher rund 1.570 Musterverfahren, 2.300 Verbandsverfahren und 28 Sammelklagen. Mittels Sammelklagen wurden demnach allein in den letzten fünf Jahren 40 Mio. Euro für rund 470.000 Geschädigte erstritten.