Unwettereinsatz in der Steiermark 2023
APA/THOMAS ZEILER
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Unwetterschäden am Haus: Was die Versicherung zahlt

Unwetter können Schäden in Millionenhöhe verursachen. Abgedeckte Dächer, Überflutungen in Kellern und schwere Hagelschäden können die Folge sein. Für Schäden an Häusern und Dächern kommen in der Praxis mehrere Versicherungen infrage, so die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) in einer Aussendung.

In Zeiten des Klimawandels werden Wetterphänomene wie heftige Stürme immer häufiger. Von einem Sturm spricht man bei einer Windgeschwindigkeit mit Spitzen von mehr als 60 km/h. Wird zum Beispiel das Dach durch den Sturm abgedeckt, kommt die Sparte Sturm in der Haushaltsversicherung auf. Kommt es in weiterer Folge zu Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, etwa durch Regen, deckt das grundsätzlich die Haushaltsversicherung, so die AK OÖ.

AK OÖ: Bei starken Schäden meist volle Deckung

Zertrümmerungsschäden durch Hagel sind durch die Sturmversicherung abgedeckt, sofern die Beschädigungen Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der betroffenen Sachen haben. Bei Schäden durch Sturm oder Hagel gebe es üblicherweise volle Deckung durch die Versicherung, so die Konsumentenschützerinnen und -schützer der AK OÖ.

Liegt eine rein optische Beeinträchtigung durch Hagel vor (etwa bei Rollläden oder Fensterbänken) hänge es von dem gewählten Versicherungsprodukt ab, ob und in welchem Ausmaß es Leistungen gibt. Die angebotenen Zusatzdeckungen liegen hier meist zwischen 1.500 und 10.000 Euro.

Bei Schäden aus witterungsbedingten Niederschlägen wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung bieten die meisten Haushalts- und Eigenheimversicherer Produkte mit begrenzter Deckung an. Die Deckungssummen bewegen sich größtenteils zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Gegen Aufpreis können höhere Versicherungssummen vereinbart werden.

Indirekter Blitzschlag sollte inkludiert sein

Werden das Haus oder elektronische Geräte wie der Fernseher oder ein Kühlschrank durch einen Blitzschlag beschädigt, unterscheiden Versicherungen zwischen direktem und indirektem Blitzschlag. Bei einem direkten Blitzschlag schlägt der Blitz unmittelbar in das versicherte Gebäude ein. Schäden am Gebäude, wie beispielsweise Dach und Außenmauern, sind dann vorwiegend durch die Feuerversicherung gedeckt.

Ein indirekter Blitzschlag liegt vor, wenn der Blitz in Stromleitungen außerhalb des Gebäudes einschlägt und es dadurch zu einer Überspannung in den Hausleitungen kommt. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Eigenheim- und Haushaltsversicherung auch indirekte Blitzschäden deckt.

Ein Blick in die Polizze lohnt sich

Kundinnen und Kunden sollten in der Polizze und den Versicherungsbedingungen prüfen, welche Schäden konkret ersetzt werden und welche Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten bestehen, raten die AK-Konsumentenschützerinnen und -schützer. Hier sollte man auch darauf achten, ob das aktuelle Inventar mitversichert ist, wie die neue Photovoltaikanlage oder das Glashaus im Garten. Auch alle Nebengebäude sollten im Versicherungsvertrag berücksichtigt sein.