EIn Euro-Zeichen mit den Europasternen rund herum
dpa/Boris Roessler
dpa/Boris Roessler

Elektro & Textil: EU will Vernichtung unverkaufter Neuware verbieten

Das EU-Parlament will das Vernichten unverkaufter Textilien und Elektrogeräte in Zukunft verbieten. In ihrer Sitzung am Mittwoch in Straßburg stimmten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit für den Kommissionsvorschlag zur Ökodesign-Verordnung, welche die Nachhaltigkeit und Lebensdauer von Produkten in der EU verbessern soll.

„Es ist an der Zeit, das Wirtschaftsmodell einer Wegwerfgesellschaft – ‚nehmen, herstellen, entsorgen‘ – zu beenden“, erklärte die sozialdemokratische italienische Berichterstatterin des Parlaments Alessandra Moretti. Nachhaltige Produkte sollen künftig zur Norm werden und sollen es Verbrauchern ermöglichen, „Energie zu sparen, Reparaturen zu erleichtern und kluge Umweltentscheidungen beim Einkaufen zu treffen“.

Ersatzteile und Updates für möglichst lange Lebensdauer

Dazu dürfe die Lebensdauer eines Produkts nicht durch „Designmerkmale“ begrenzt werden (Stichwort: geplante Obsoleszenz). Auch Softwareupdates, Verbrauchsmaterialien (z.B. Tintenpatronen, Glühbirnen, Kaffeepads), Ersatzteile und Zubehör müssen dem Gesetzesentwurf nach zukünftig „für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein“. Zudem soll ein digitaler Produktpass mit genauen und aktuellen Informationen zu Produkten die Transparenz erhöhen und Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben.

Vernichtung von Neuware verbeiten

Das Verbot des Zerstörens unverkaufter Ware richtet insbesondere gegen die sogenannte „Fast Fashion“: Das Phänomen, dass Schuhe und Kleidung billig produziert werden und am Ende im Schredder landen, wenn kein passender Abnehmer gefunden werde, hat sich nach Angaben der EU-Kommission durch den Online-Handel in den vergangenen Jahren verstärkt.

Die Behörde hatte im März 2022 ihren Verordnungsentwurf vorgelegt, im Mai dieses Jahres einigten sich die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich auf eine Verhandlungsposition. Das Parlament hat dies nun ebenfalls getan, wodurch die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten für eine endgültige Fassung des Gesetzes beginnen können.