Eine Anzeigetafel auf dem Flughafen München mit gestrichenen Flügen der Lufthansa
AFP, Christof Stache
AFP, Christof Stache

Fluggäste können annullierten Flug flexibel umbuchen

Reisende, deren Flug annulliert wurde, können selbst bestimmen, wann sie den kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden.

Lufthansa wollte Aufpreis

Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa wegen der Coronapandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge annulliert. Als zwei Fluggäste jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen wollte, wollte die Lufthansa dies nur gegen Aufpreis ermöglichen.

Dagegen ging die deutsche Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor. In den Vorinstanzen war sie unterlegen. Der BGH sah dies nun anders und untersagte der Fluglinie das bisherige Vorgehen.

„Wunsch des Fluggastes ist entscheidend“

Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil. „Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt“, so Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale. Damit herrsche in einer wichtigen Grundsatzfrage nun Klarheit für die Verbraucher.

„Wird ein Flug annulliert, stehen die Betroffenen häufig vor großen organisatorischen Herausforderungen. Oft steht und fällt mit dem Zeitpunkt des Fluges die gesamte Urlaubsplanung. Deshalb ist es aus Verbrauchersicht ganz entscheidend, dass es einen Anspruch auf zeitliche Flexibilität bei der Umbuchung des Fluges gibt. Dies haben wir mit dem Urteil erreicht“, so Schuldzinski weiter.

Österreichisches EVZ begrüßt Klarstellung

Jurist Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) begrüßt die jetzige Klarstellung. Für österreichische Reisende ändere sich nichts, sie hätten schon bisher laut europäischer Fluggastrechtevorordnung (Artikel 8) das Recht auf einen Ersatzflug ohne Aufpreis zum Zeitpunkt ihrer Wahl.

Das jetzige Gerichtsurteil stelle klar, dass man den Ersatzflug auch erst Monate später ohne Aufpreis konsumieren könne und stärke damit die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten.