Eine Mitarbeiterin sortiert in einem Paketzentrum des Logistikkonzerns DHL Pakete
APA/dpa/Uwe Anspach
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Beschädigte Ware: Post verweigert Schadenersatz

Eine Grazerin bestellte ein Elektroboot mit Fernsteuerung in einem chinesischen Onlineshop und bezahlte samt Lieferung 200 Euro. Weil ihrem Sohn das Boot aber nicht gefiel, entschied sie, die Lieferung auf eigene Kosten zu retournieren. Monate später kam das Paket allerdings schwer beschädigt zurück. Trotz Versicherung lehnte die Post die Schadenersatzleistung ab, da die Verpackung mangelhaft gewesen sei.

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Der 10-jährige Sohn einer Grazerin wünschte sich ein schnelles, ferngesteuertes Boot, um damit auf Seen und auf der Mur zu fahren. In einem chinesischen Onlineshop fanden die beiden ein über einen halben Meter langes, gelbes Speedboot, das eine hohe Geschwindigkeit versprach. Die Grazerin bestellte und bezahlte 200 Euro, Liefergebühr inklusive.

Post empfahl versicherten Versand

Im Juli vergangenen Jahres kam das Paket aus China. Nachdem das Elektroboot ihrem Sohn aber doch nicht gefiel, entschied die Konsumenten, die Lieferung auf eigene Kosten zu retournieren. Die Mitarbeiterin am Postschalter empfahl ihr einen Tarif um stolze 50 Euro, damit der Gesamtwert des Bootes versichert sei.

Das Paket wurde abgeschickt, war dann aber wochenlang verschollen. Im September teilte ihr die Post mit: es sei beim chinesischen Zoll hängengeblieben, sie solle mit den Kollegen dort Kontakt aufnehmen. Das gelang der Konsumentin allerdings nicht und das Paket kam, sieben Monate nachdem es abgeschickt worden war, heuer im Februar wieder nach Graz, wo sie es am Postschalter abholte.

Retourpaket mit leckem Boot

„Wir mussten weitere 20 Euro bezahlen, damit wir das Paket ausgehändigt bekommen“, so die Grazerin. Die Verpackung sei allerdings zerrissen gewesen und das Paket geknickt. Offensichtlich müsse es auf dem Postweg heruntergefallen sein: „Es ist ein Riss im Boot. Es würde untergehen, wenn wir’s verwenden würden“, so die Konsumentin.

Noch am Schalter machte die Grazerin Fotos und meldete den Schaden dann der Versicherung. Mehr als zwei Monate später erhielt sie Anfang Mai eine Ablehnung: man werde die Haftung für den Schaden nicht übernehmen, da das Paket mangelhaft verpackt gewesen sei, so die Post. „Ich habe mich gefoppt gefühlt, weil sich das Ganze doch fast über ein Jahr hingezogen hat, und ich immer darum kämpfen musste. Es war verlorene Liebesmüh’“, so die Grazerin.

„Mangelhafte Verpackung“: Deckung abgelehnt

Bei der Arbeiterkammer Steiermark versteht man nicht, warum sich die Post weigert, den Schaden zu übernehmen. Das Paket sei in der Originalverpackung beim Schalter abgegeben worden, so Juristin Bettina Schrittwieser, Leiterin der AK-Konsumentenschutzabteilung. Bei der Entgegennahme des Pakets sei mit keinem Wort darauf hingewiesen worden, dass die Verpackung nicht in Ordnung sei.

Die Mitarbeiterin am Schalter habe mit der Konsumentin über das Paket gesprochen und es, so wie es verpackt war, entgegengenommen. „Somit muss die Konsumentin davon ausgehen können, dass die Verpackung in Ordnung ist“, so Schrittwieser. Daher könne sich die Post im Nachhinein nicht auf eine falsche Verpackung berufen, so die Juristin.

Post: Verpackungsart für Mitarbeiterin nicht erkennbar

Gegenüber help.ORF.at sieht die Post das anders: „Da die Sendung mit einer blickdichten Plastikhülle umwickelt war, war die zu dünne Verpackung für unsere Mitarbeiterin nicht erkennbar.“ Offensichtlich sei lediglich ein dünner Produktkarton verwendet worden, der den Anforderungen für den Paketversand nicht genüge. Man empfehle einen doppelwelligen Karton und entsprechendes Füllmaterial, so die Post.

Die Arbeiterkammer Steiermark hat für die Konsumentin interveniert und fordert eine vollständige Erstattung der Kosten. Weigert sich die Post, zu zahlen, wird die AK Klage einreichen. „Das Einzige, was man daraus lernen kann ist, eher keine Waren von Unternehmen außerhalb der EU zu bestellen, wo man sich nicht sicher sein kann, welche Ware tatsächlich geliefert wird“, so Schrittwieser.