Ein Finger drückt auf einen Knopf mit der Aufschrift „Select Game“
APA/dpa-Zentralbild/Peter Endig
APA/dpa-Zentralbild/Peter Endig

Malta will Österreichs Glücksspiel-Urteile ablehnen

Maltas Parlament diskutiert derzeit ein Gesetz, das es Glückspielkonzernen des Landes erlauben würde, Urteile der österreichischen Gerichte zum Spielerschutz zu ignorieren. Das teilte der Prozessfinanzierer Padronus am Mittwoch mit. Man gehe davon aus, dass das Gesetz im Sommer in Kraft tritt. Für Österreichs Spieler gehe es um viel Geld.

Die Zahlung von Strafen in Höhe von 200 bis 300 Mio. Euro sei schon bisher von einigen Konzernen verweigert worden. Nach österreichischem Recht darf nur die Casinos-Austria-Tochter win2day in Österreich Glücksspiele im Internet anbieten. Einige Unternehmen mit Sitz in Malta setzen sich aber darüber hinweg und bieten ihre Spiele online an. Das hat dazu geführt, dass österreichische Gerichte die maltesischen Unternehmen in zahlreichen Fällen dazu verurteilt haben, den Spielern ihre Verluste zurückzuzahlen. Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl sprach gegenüber der APA von „tausenden“ Gerichtsurteilen aus Österreich – und Deutschland -, die „in jüngster Zeit gegen maltesische Milliarden-Konzerne im Glücksspielbereich ergangen sind“.

Konzerne verweigern Zahlung von Millionenstrafen

Der Prozessfinanzierer habe seit 2020 „einige Dutzend“ Millionen Euro für Spieler erstritten, ebenso viel Geld sei noch in Streitverfahren offen. Während rund die Hälfte der zahlreichen in Malta beheimateten Glücksspielkonzerne außergerichtliche Vergleiche abschließe und einige Wenige nach erfolgreicher Klage zahlen, gebe es ein paar, darunter die großen Anbieter Mr. Green und Pokerstars, die die Zahlung der Strafe verweigern – trotz „hunderter“ rechtsgültiger Urteile.

Das Gesetzesvorhaben sei nicht nur eine Verhöhnung deutscher und österreichischer Verbraucher, sondern auch eine unverhohlene Provokation gegenüber der EU, schreibt Eibl in einer Aussendung. Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Gerichtsurteile seien „Grundpfeiler des derzeitigen Unionsrechts“. Um das zu klären werde man gegen die ersten Urteile Berufung einlegen und bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen müssen – was wohl drei bis vier Jahre dauern werde, so Eibl. Unklar sei noch, ob das Gesetz rückwirkend, also auch bei schon anhängigen Verfahren angewendet wird.