Die US-Konzerne und andere an dem Joint Venture beteiligte Unternehmen dürften außerdem nur eine Minderheitsbeteiligung halten. Mitarbeiter, die Zugang zu EU-Daten haben, müssten sich einer speziellen Überprüfung unterziehen und in einem der 27 EU-Länder ansässig sein. Der Cloud-Service müsse von der EU aus betrieben und gewartet werden und Nutzerdaten dürften nur in der EU gespeichert und verarbeitet werden, heißt es in dem Dokument.
Die Maßnahmen seien notwendig, um das Risiko zu mindern, dass Drittstaaten EU-Vorschriften, -Normen und -Werte untergraben, heißt es in Brüssel. Die US-Handelskammer hat bereits Widerstand wegen Wettbewerbsbenachteiligung angekündigt. Die EU-Länder wollen den Entwurf noch in diesem Monat prüfen. Im Anschluss wird die Europäische Kommission eine endgültige Regelung verabschieden.