Die Gutscheine können beim jeweiligen Stromanbieter vorgelegt werden und verringern die Jahresabrechnung um 150 Euro. Als eine der ersten Anti-Teuerungsmaßnahmen hatte die Regierung im April 2022 rund vier Millionen Gutscheine mit einem Gesamtwert von 600 Mio. Euro an die österreichischen Haushalte versendet.
Frist endet in zwei Wochen
Nachdem die ursprüngliche Einreichfrist – der 31. Oktober 2022 – zwei Mal verlängert wurde, zunächst bis Jahresende 2022 und dann bis Ende März 2023, ist nun noch rund zwei Wochen Zeit, die letzten Gutscheine einzulösen.
Sollte der Gutschein nicht angekommen oder verlegt worden sein, kann er telefonisch unter 050 233 789 neu angefordert werden.
Gutschein per Post oder elektronisch einlösen
Der Großteil aller zugeschickten Gutscheine wurde online eingelöst. Onlineanträge könnten rascher geprüft und per E-Mail schneller als per Post versendet werden, so das Finanzministerium in einer Aussendung.
Pro Haushalt und zahlungsverpflichteter Person kann jeweils ein Gutschein eingelöst werden. Der Gutschein ist jeweils an einen Haushalt, einen aufrechten Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie eine Einkunftshöchstgrenze gebunden. Der Stromlieferant ist verpflichtet, die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abzuziehen.
Abgewiesene Anträge nochmals einreichen
Bis heute wurden rund drei Mio. Gutscheine abgegeben. Das entspreche einem Entlastungsvolumen von 440 Mio. Euro, so das Finanzministerium. Rund 365.000 Anträge wurden aufgrund von fehlerhaften Angaben allerdings zurückgewiesen. Diese können jedoch nochmals eingereicht werden.