Autos auf einem Parkplatz
APA/AFP/Philip FONG
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Privates Falschparken kann teuer kommen

Parkraum ist besonders in Großstädten ein knappes Gut. Das führt dazu, dass viele ihr Auto dort abstellen, wo sie eigentlich nicht dürfen. Private Parkflächen sind mitunter gar nicht gekennzeichnet, und bei Verstößen drohen horrende Strafen. Der Verkehrsclub ÖAMTC kritisiert in diesem Zusammenhang den „zu wenig reglementierten Besitzschutz“.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Sie sei von einem Inkassobüro aufgefordert worden, eine Strafe und Mahnung in der Höhe von 156 Euro zu zahlen, da sie kein gültiges Ticket eingelegt haben soll, so eine Hörerin an help.orf.at. Sie habe aber sehr wohl ein Ticket hinter die Windschutzscheibe gelegt, beteuerte sie. Ihr Auto hatte sie auf dem privaten Parkplatz eines Wiener Einkaufszentrums abgestellt, der Betreiber ist „Park & Control“.

Verstoß, wenn Parkzettel nicht am Armaturenbrett liegt

„Wir hören leider immer wieder, dass behauptet wird, man habe ein Parkticket hinterlegt, die Gegenseite aber dementiert das“, sagt Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung des ÖAMTC. Häufig würden Parkzettel beim Schließen der Autotür durch einen Windstoß vom Armaturenbrett geweht, und dann könne man als Autofahrer beziehungsweise Autofahrerin zu Recht bestraft werden.

Eine weitere Konsumentin beschwerte sich über insgesamt fünf Strafzettel innerhalb nur einer Woche. Sie hatte ihr Auto auf einem „Park & Ride“-Parkplatz geparkt, war verreist und habe per App Parktickets kaufen wollen. Das gelang ihr aber nicht, schrieb die Verbraucherin. Die Strafzettel stellte wiederum die private Parkraumüberwachungsfirma „Park & Control“ aus.

Strafhöhe nicht gesetzlich festgelegt

Verstößt man in Österreich gegen die Bestimmungen privater Parkplatzbetreiber, begeht man eine Besitzstörung. Dabei könne außergerichtlich nahezu jeder beliebige Betrag in Rechnung gestellt werden, kritisiert Authried. Mitunter würden für nur wenige Minuten unbefugtes Parken Strafen von bis zu 400 Euro verhängt, so der ÖAMTC-Jurist. Allein das Umdrehen auf dem Parkplatz einer Bank oder eines Supermarktes genüge, um eine Besitzstörung zu begehen.

Nikolaus Authried weist darauf hin, dass ein tägliches Abstrafen für eine mehrtägige Parkdauer ohne Ticket zulässig ist. Parkplatzbetreiber seien nicht dazu verpflichtet, in den AGB über Strafsummen zu informieren. Das Kalkül dahinter: außergerichtliche Vergleiche gerade so hoch anzusetzen, dass diese nur minimal günstiger als eine gerichtliche Klage sind, so Authried.

Ein Schild weist auf einen Privatparkplatz hin
IMAGO/Daniel Scharinger
Privatparkplätze können, aber müssen nicht durch einen Schranken oder ein Schild gekennzeichnet sein

Gegenangebote möglich

Bevor man einen außergerichtlichen Vergleich eingeht, sollte man sich zunächst fragen, ob man tatsächlich auf besagtem Parkplatz geparkt hat. Es habe auch schon Verwechslungen gegeben, weil falsche Kennzeichen notiert worden sind, so Authried. Sollte man tatsächlich dort geparkt haben, rät der ÖAMTC-Jurist, Rechtsberatung einzuholen. Manchmal gebe es gute Gründe für eine Strafminderung, etwa weil man aufgrund eines Notfalls parken musste.

Nimmt man das außergerichtliche Vergleichsangebot nicht an, besteht das Risiko, dass der private Parkraumbetreiber binnen 30 Tagen Klage einbringt, und diese könne Kosten in Höhe von 600 Euro verursachen.

Vor Gericht: Zeugenaussage besser als Foto

Ein Foto als Beweis für ein gültiges Parkticket reiche übrigens nicht aus, merkt Authried an. Denn ein Foto stelle nur eine Momentaufnahme dar. Das Ticket hätte auch noch später durch das Öffnen der Autotür verweht werden können. Mehr Substanz haben Zeugenaussagen vor Gericht. In Fällen, wo Privatparkplätze nicht klar als solche erkennbar waren, könne auch dieser Umstand als gutes Argument in einem allfälligen Besitzstörungsverfahren eingebracht werden.

Fälle, in denen private Parkraumüberwacher wegen Besitzstörung abstrafen, haben in den letzten Jahren stark zugenommen und betreffen nicht nur „Park & Control“, sagt der Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung. Oft seien private Parkplätze ganz schlecht als solche erkennbar: „Wenn es um Besitzschutz geht, fragt man sich schon, warum Eigentümer ihre Parkplätze nicht besser kennzeichnen und schützen, um zu verhindern, dass dort jemand parkt“, so Authried.