Amtliche Lichtbildausweise – Themenbild
Paul Urban Blaha / help.ORF.at
Paul Urban Blaha / help.ORF.at
Identitätsdiebstahl

Ausweiskopien mit Wasserzeichen schützen vor Internetbetrug

Identitätsdiebstahl im Internet wird zunehmend zum Problem. Kriminelle greifen dabei Ausweiskopien ab, die ungesichert über das Netz verschickt werden. Es wird dringend empfohlen, solche Kopien mit einem Wasserzeichen zu sichern. Das Problem: Viele Unternehmen erkennen die Dokumente dann nicht mehr an, obwohl das rechtlich eigentlich kein Problem darstellt.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Wer die Kopie eines Lichtbildausweises per E-Mail versendet, geht ein Risiko ein. Wenn der Führerschein oder der Personalausweis in die Hände von Kriminellen geraten, können sich die Täter die Identität ihrer Opfer aneignen und haben zahlreiche Möglichkeiten, die erbeuteten Daten zu nutzen, sagt der Leiter der auf Internetbetrug spezialisierten Watchlist Internet, Thorsten Behrens.

Durch Identitätsdiebstahl im Visier der Behörden

Die Hacker können beispielsweise Verträge im Namen ihrer Opfer abschließen, etwa Mobilfunkverträge. In manchen Ländern genüge das Versenden einer Ausweiskopie sogar, um ein Auto kaufen zu können, so Behrens. Auch Straftaten können begangen werden, bei denen die erbeutete Ausweiskopie eingesetzt wird. Die vom Identitätsdiebstahl betroffenen Bürgerinnen und Bürger geraten also ins Visier der Polizeibehörden, was eine enorme psychische Belastung darstellt, auch wenn man nachweisen könne, dass man mit der begangenen Straftat nichts zu tun hat, so der Watchlist-Internet-Chef.

Ausweiskopien mit transparentem Wasserzeichen sichern

Bevor man einen Lichtbildausweis hochlädt, sollte das Dokument mit einem Wasserzeichen gesichert werden, sagt Behrens. Dieses sollte diverse Informationen enthalten, die die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und die Kopie für Verbrecher somit unattraktiv machen. Abgesehen von dem Wort „Kopie“ und dem Erstellungsdatum sollte auch der Verwendungszweck in dem Wasserzeichen vermerkt werden. Etwa, dass die Kopie erstellt wurde, um ein Bankkonto zu eröffnen. Auch der Name des entsprechenden Bankinstituts sollte in so einem Fall angegeben werden.

Damit die auf dem Lichtbildausweis enthaltenen Informationen weiterhin gelesen werden können, sollte das Wasserzeichen transparent gesetzt werden. Ein Wasserzeichen kann mit allen gängigen PC-Grafikprogramm wie etwa dem in Windows integrierten „Paint“ erstellt werden. Auch die Bildbearbeitungsprogramme des Smartphones seien in der Lage, ein Wasserzeichen zu erstellen und den Grad der Transparenz regeln, so Behrens.

Personalausweis mit Wasserzeichen
Watchlist Internet
Ausweise mit Wasserzeichen sind für Kriminelle unbrauchbar

Bankinstitut der Post verweigert Girokonto

Das Problem dabei: Viele Unternehmen erkennen Ausweiskopien, die mit einem Wasserzeichen vor Missbrauch geschützt sind, nicht an. Eine Konsumentin, die sich an die Ö1-Konsumentenredaktion gewandt hat, wollte bei der bank99, die sich mehrheitlich im Besitz der österreichischen Post befindet, ein Girokonto eröffnen. Der Ausweis sei abgelehnt worden. Das bestätigt auch die bank99 gegenüber help.ORF.at. Man habe die Ausweiskopie abgelehnt, weil Teile des Passfotos vom Wasserzeichen überdeckt waren. Das Kopfbild müsse klar erkennbar sein, so steht es im Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG), argumentiert die Bank.

Bank verweist auf Gesetz gegen Geldwäsche

Laut Gesetz müssen Banken die Identität ihrer Kundinnen und Kunden anhand eines amtlichen Lichtbildausweises prüfen. Im Gesetzestext heißt es dazu: „Die Überprüfung der Identität hat bei einer natürlichen Person durch die persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu erfolgen. Als amtlicher Lichtbildausweis in diesem Sinn gelten von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokumente, die mit einem nicht austauschbaren erkennbaren Kopfbild der betreffenden Person versehen sind.“

Ragt ein Wasserzeichen in eben dieses Kopfbild hinein, sei dieses nicht mehr erkennbar und verstoße somit gegen die gesetzlichen Vorgaben, so die Logik der Bank. In der Praxis ist es aber nur schwer möglich, ein Wasserzeichen auf einem Ausweis so zu platzieren, dass gar keine Informationen davon überdeckt werden. Wir haben bei der bank99 explizit nachgefragt, ob sie Ausweiskopien akzeptieren würde, die mit einem transparenten Wasserzeichen versehen worden sind, wodurch die Daten darunter einwandfrei lesbar bleiben.

FMA: Wasserzeichen durchaus sinnvoll

Darauf wollte die Bank nicht näher eingehen und antwortete eher ausweichend: „Nach Rücksprache mit unseren Expert*innen halten wir uns bei der Überprüfung der identitätsnachweisenden Dokumente an die Vorgaben des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes. Falls zu den gesetzlichen Vorgaben Abweichungen bestehen, werden derartige Beispiele auf Einzelfallbasis geprüft.“

Bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) hält man Ausweiskopien mit Wasserzeichen übrigens für „durchaus sinnvoll“. Diese können zum Schutz für abgespeicherte Dokumente von Privatpersonen dienlich sein, heißt es uns gegenüber in einer schriftlichen Stellungnahme. Vorschreiben möchte die FMA den Finanzunternehmen in diesem Punkt aber nichts: „Bis jetzt ist die Frage der Verwendung digitaler Wasserzeichen noch nicht an die FMA herangetragen worden. Es gibt hier bisher keine Auslegung der FMA, das obliegt der Einzelfallprüfung durch das verpflichtete Unternehmen“, so die FMA.

Experte: Vorsicht bei elektronischen Versand von Kopien

Fazit: Einen Lichtbildausweis mit einem Wasserzeichen zu versehen, stellt eine wichtige Sicherheitsmaßnahme gegen Identitätsdiebstahl dar. Da sind sich Experten und auch die FMA einig. Ob eine solche Ausweiskopie allerdings von den Unternehmen anerkannt wird, bleibt Glückssache. Gegebenenfalls müsse man selbst zur Bank gehen und den Ausweis dort vorweisen, sagt Behrens.

Grundsätzlich sollte man Personaldokumente nur dann über das Internet versenden, wenn das unbedingt notwendig ist. Etwa beim Abschluss von Internet- und Mobilfunkverträgen oder zur Eröffnung eines Onlinekontos. Wo immer möglich, sollte man es vermeiden, amtliche Dokumente über das Netz zu schicken, rät Watchlist-Internet-Leiter Thorsten Behrens. Wenn man beispielsweise im Kleinanzeigenbereich Waren kaufen oder verkaufen möchte, sollte man eine solche Maßnahme jedenfalls meiden, so Behrens.