Passagier mit zwei Koffern auf dem Flughafen Wien-Schwechat
APA/ROBERT JAEGER
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Vorsicht bei Flugbuchungen auf Opodo

Wer über die Onlineplattform Opodo einen Flug mit Zwischenlandung bucht, trägt das Risiko bei Flugverspätungen selbst. Darauf weisen Konsumentenschutzeinrichtungen hin. Statt eines Flugs mit durchgehenden Buchungsnummer erhaltene Reisende Einzelflüge. Wird der Anschlussflug verpasst, bleiben Konsumenten auf den Kosten sitzen.

Im November vergangenen Jahres entschieden eine Salzburgerin und ihr Lebensgefährte spontan, über die Weihnachtstage eine Urlaubsreise nach Indien zu machen. Sie verglichen verschiedene Onlineplattformen nach Flugdauer und Preisen und entschieden sich für ein Angebot des Buchungsportals Opodo.

Stau bei Gepäckaufgabe vor dem Weiterflug

Der Flug ging mit einer Billigfluglinie von Wien nach Mumbai, mit einem Zwischenstopp in Abu Dhabi. Am Abend des 20. Dezember landeten sie pünktlich in Abu Dhabi und hatten zwei Stunden Zeit, ihren Anschlussflug nach Mumbai zu erreichen. Dazu musste sie aber erst ihr Gepäck auschecken.

Bei den Sicherheitskontrollen hätten sich lange Schlangen gebildet, darunter viele Rückreisende der Fußball-WM in Katar, so die Salzburger. Sie hätten es gerade noch rechtzeitig geschafft, den Terminal zu wechseln. Doch als sie ihr Gate erreichten, war der Check-in-Schalter ihres Weiterfluges gerade geschlossen worden.

Fluglinien trifft keine Schuld

„Wir waren sehr frustriert und mussten ein neues Ticket kaufen“, so die Salzburgerin. Der Ersatzflug von Abu Dhabi nach Mumbai kostet sie 300 Euro pro Person. Noch in Indien nahm das Paar Kontakt mit Opodo auf. Doch sowohl die Buchungsplattform als auch die Fluglinie wiesen die Verantwortung für den verpassten Flug von sich.

Beide Fluglinien treffen in diesem Fall keine Schuld, so Juristin Bettina Schrittwieser, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer (AK) Steiermark. Und zwar deshalb, weil der erste Flug pünktlich gelandet, und der zweite Flug pünktlich gestartet sei.

Reiseversicherung greift nicht

Auch die Reiseversicherung der Salzburger muss aus Sicht der Juristin nicht für den Ersatzflug aufkommen. Den Geschäftsbedingungen der Versicherung sei zu entnehmen, dass eine Entschädigungsleistung wegen verspäteter Ankunft beim Check-in nur dann geleistet wird, wenn entweder der Flug verspätet oder das Gepäcks verloren gegangen ist. Da im vorliegenden Fall beides nicht gegeben war, müssten die Konsumenten ihren Ersatzflug selbst bezahlen, so Schrittwieser.

Viele Beschwerden über Opodo

Die Geschichte des Salzburger Paares ist kein Einzelfall: Seit vielen Jahren gehen bei der AK Beschwerden von Konsumenten ein, die auf Onlineportalen Flüge gebucht haben. Die meisten Fälle betreffen die Plattformen Opodo und Kiwi. Das Hauptproblem: Bei Flugverbindung mit Zwischenstopps buchen die Onlineplattformen in der Regel jeden Flug extra, wodurch kein einheitlicher Beförderungsvertrag besteht, so die Juristin. Dadurch komme es häufig zu Problemen, wenn einzelne Flüge ausfallen.

Statt einer durchgehenden Buchungsnummer bekämen die Konsumenten viele Buchungsnummern: für jeden Flug eine. Beim Kauf der Tickets erfahren sie davon aber nichts, so Schrittwieser. „Man könnte rechtlich argumentieren, dass hier eine Irreführung vorliegt.“ Es gebe dazu allerdings noch keine Entscheidung. Ein Gericht müsse prüfen, ob es tatsächlich eine Irreführung sei. Dann wären Konsumenten dazu berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, so Schrittwieser. Opodo reagierte nicht auf die Bitte von help.ORF.at um eine Stellungnahme.

Flüge mit Zwischenstopp direkt bei Fluglinie buchen

Sowohl AK als auch die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte (APF) warnen explizit vor Buchungen auf Onlineportalen wie Opodo und Kiwi. Beide Konsumentenschutzeinrichtungen raten dazu, Flüge direkt bei den Fluglinien zu buchen.

"Wer einen Flug mit Zwischenstopps bei einer Fluglinie bucht, bucht automatisch einen durchgehenden Flug“, so die AK-Juristin. Das bedeute üblicherweise, dass beim ersten Check-in das Gepäck eingecheckt werden kann und erst am Zielflughafen wieder abgeholt werden muss. Das Risiko von Verspätungen oder ausgefallenen Zwischenflügen, die dazu führen können, dass man seinen Zielort gar nicht oder verspätet erreicht, läge in diesen Fällen meist bei der Fluglinie, so Schrittwieser.