Der VSV sieht darin eine „arglistige Irreführung“ vor allem junger Kunden, die offenbar die Zielgruppe für das Produkt waren. Die Klage vor dem Wiener Handelsgericht wegen arglistiger Irreführung zielt darauf ab, dass die Generali Prämien samt Zinsen rückerstatten muss.
„Der VSV ruft Betroffene auf, sich bei der Sammelaktion gegen die Generali Versicherung zu melden,“ betonte VSV-Obmann Peter Kolba in einer Aussendung. Und er ergänzte: „Wenn man nach 30 Jahren Laufzeit feststellt, dass man weniger rausbekommt, als man einbezahlt hat, dann ist es zu spät.“