Neuerungen beim Pickerl fürs Auto ab Februar

Mit Februar bekommt das Auto-Pickerl ein neues Layout. Das §57a-Gutachten erhält zusätzlich einen QR-Code, mit dem kostenlos eine elektronische Version des Prüfberichts aus der zentralen Datenbank abgerufen werden kann. Das bringe vor allem Vorteile beim Kauf von Gebrauchtwägen, so der ÖAMTC.

Mit dem Pickerl wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung eines Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik überprüft. Bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das Pickerl machen lassen.

QR-Code erleichtert Überprüfung

Ab 2. Februar wird das Pickerl auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Konsumentinnen und Konsumenten könnten damit die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüfen, so der ÖAMTC in einer Aussendung.

Weiters wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss im Rahmen der §57a-Begutachtung überprüft werden. ECall ist ein in der EU eingeführtes bordeigenes Notrufsystem. Durch die automatische Notrufsäule im Auto soll die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte deutlich verkürzt werden.

Fahrleistungen und Verbrauchsdaten erfasst

Eine zweite Änderung wird im Frühjahr schlagend: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.

Dadurch soll festgestellt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC sieht eine Weitergabe der Daten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer kritisch.