Zwei 100 Euro-Scheine neben einem Heizkörperthermostat
APA/BARBARA GINDL
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Hohe Heizkosten: Mehr Anfragen bei Verbraucherschlichtung

Die gestiegenen Energiekosten haben 2022 zu deutlich mehr Anfragen bei der Verbraucherschlichtung Austria geführt. Im Vorjahr wendeten sich Verbraucherinnen und Verbraucher in 1.400 Fällen an die staatlich anerkannte Schlichtungsstelle. Maßgeblich zu dem Zuwachs beigetragen haben höhere Vorschreibungen der Fernwärmeversorger.

Die Beschwerden an die Schlichtungsstelle sind vielfältig: etwa Probleme rund um die Fitnesscenterverträge; Möbelbestellungen, bei denen etwas schiefgegangen ist; Onlinebestellungen, die nie eintreffen. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass die Betroffenen zumindest einen Versuch unternommen haben, sich selbst mit dem Unternehmen zu einigen.

1.400 Ansuchen um Streitschlichtung

Laut Aussendung ersuchten Konsumentinnen und Konsumenten in 1.400 Fällen die Verbaucherschlichtung Austria um Überprüfung und Vermittlung, nach 1.243 Fällen im Jahr 2021. Vor allem die gestiegenen Vorschreibungen der Fernwärmeversorger sorgten für einen Zuwachs an Anfragen.

Zudem sei es in vielen Fällen um die Kündigung von Fitnesscenter-oder Versicherungsverträgen gegangen, die im Zuge der Inflation teurer wurden. Wie in den Vorjahren standen viele Fälle auch im Zusammenhang mit Gewährleistung und Garantie nach Warenkäufen, der Ablehnung von Versicherungsleistungen sowie Problemen bei Urlaubsreisen.

Einigung in zwei von drei Fällen

Der Verbraucherschlichtung Austria zufolge wurde in zwei von drei Fällen eine Einigung zwischen Unternehmen und Verbraucher erzielt. In rund 80 Prozent der Fälle habe sich das betroffene Unternehmen an dem freiwilligen Schlichtungsverfahren beteiligt. Seit 2016 – dem Jahr in dem die Schlichtungsstelle gegründet wurde – verdreifachte sich die Fallzahl.

Insgesamt gibt es in Österreich acht staatlich anerkannte Schlichtungsstellen. Die meisten davon betreffen ein Spezialgebiet. Alle nicht von anderen Schlichtungsstellen abgedeckten Fälle werden von der Verbraucherschlichtung Austria bearbeitet.

Zum Beispiel ist für Probleme mit Strom- und Gasversorgern die E-Control zuständig. Geht es aber um die Fernwärmeabrechnung, ist man bei der Verbraucherschlichtung richtig.