Ein Volkswagen wird in der Produktionshalle zusammengebaut
APA/Sebastian Kahnert
APA/Sebastian Kahnert

Neuwagen: Kostenfalle Zusatzfunktionen

In Autos steckt viel Technik, oft mehr, als man meinen möchte. In Neuwägen sind sogar mitunter mehr Funktionen verbaut, als von den Besitzerinnen und Besitzern genutzt werden. Das kann zu ungewollten Mehrkosten führen, wie Recherchen des ZIB Magazins zeigen.

Die Sitzheizung um 17 Euro pro Monat oder ein Fernlichtassistent, der jährlich mit 85 Euro zu Buche schlägt: „Functions on Demand“ nennen die Autobauer die zu buchbaren Extras. Hard- und Software sind dabei im Neuwagen bereits verbaut, die Autobesitzerinnen und -besitzer können sie via App oder Website der Hersteller freischalten lassen.

Autos mit „functions on demand“

In Autos steckt jede Menge Technik. In den letzten Jahren hat sich bei Autobauern das sogenannte „function on demand“ entwickelt. Dabei können zum Beispiel Digitalradio, Navigation oder Sitzheizung gegen eine Gebühr genutzt werden, sofern sie nicht schon beim Kauf inkludiert waren.

Doch das System kann zu Mehrkosten führen, warnt der ÖAMTC auf Nachfrage des ZIB Magazins. „Schwer wird es dann, wenn ich mich für eine schmalere Ausstattungsvariante entschieden habe und mir die hochwertigeren eingebauten Teile Zusatzkosten verursachen“, sagt Ursula Zelenka, Juristin beim ÖAMTC. Dabei ist nicht nur die mögliche Gebühr zur Freischaltung von Funktionen gemeint.

Ersatzteile könnten teurer werden

Die ÖAMTC-Juristin nennt als Beispiel einen Autoscheinwerfer. Hier können bei Herstellern spezielle Fernlichtassistenten zugebucht werden. „Wenn jetzt mit dem Scheinwerfer etwas passiert – vielleicht gibt es einen Kurzschluss, vielleicht habe ich einen Steinschlag und muss das austauschen – dann ist es so, dass ich die ganze Bauteilgruppe austauschen muss. Das ist dann die teure Baugruppe und nicht der billige Halogenscheinwerfer, für den ich bezahlt habe. Das kann dann ungewollte Zusatzkosten verursachen“, erklärt Zelenka.

Bereits verbaute aber noch nicht genutzte Autokomponenten können auch mehr wiegen; für die ÖAMTC-Juristin eine weitere Kostenfalle: „Es kann durchaus auch Hardwarebestandteile geben, die extra eingebaut werden müssen, damit ich sie nachher freischalten kann, auch wenn ich sie nie dazu bestellt habe und sie nie freischalten wollte. Das heißt, da habe ich ein zusätzliches Gewicht mitzurechnen und mitzuzahlen. Das verursacht unter Umständen einen höheren Treibstoffverbrauch und dadurch zahle ich auch mehr Steuern.“

Autobauer forcieren Geschäft

„Functions on Demand“ sind jedenfalls ein Zukunftsgeschäft der Autobauer. Auf Anfrage des ZIB Magazins wird klar: es steckt ein Milliardengeschäft dahinter. So erwartet etwa BMW bis zum Ende des Jahrzehnts jährliche Umsätze von mehr als fünf Milliarden Euro durch digitale Funktionen und Services beim Kauf des Fahrzeuges und in weiteren zusätzlichen Over-the-air-Angeboten. Auch bei Mercedes sind zubuchbare Extras via App oder Onlinestore bereits wichtiger Bestandteil. Laut dem Autobauer gibt es bereits 120 Dienste in 20 Paketen im Mercedes Store zu erwerben. Zudem sei zu erwarten, dass dieses Produktsortiment in der Zukunft mehr an Bedeutung gewinnen werde.

Auch Audi zeigt sich zufrieden mit den digitalen Services. Die Buchungsquoten seien sehr zufriedenstellend. Die Hersteller argumentieren auch mit der Wertsteigerung der Autos. Denn beim Wiederverkauf, könnten Zweitbesitzerinnen und Zweitbesitzer das Auto nach ihren Bedürfnissen konfigurieren. Das würde den Weiterverkauf erleichtern.

Weiterverkauf mit vertraglichen Tücken

Doch gerade beim Weiterverkauf heißt es für Konsumentinnen und Konsumenten aufpassen. So darf bei Privatverkäufen nicht mit Funktionen geworben werden, die gar nicht aktiviert sind, sagt Rechtsanwältin Katharina Raabe-Stuppnig: „Wenn ich jetzt für ein Auto mit Digitalradio und Sitzheizung werbe und letztendlich stellt sich heraus im Gesamtpreis sind diese Leistungen gar nicht erfasst, dann wäre das eine rechtswidrige Werbung.“ Sie rät daher ganz genau auszumachen was an Funktionen im Auto umfasst ist und wie lange diese noch freigeschalten sind.

„Wenn ich etwa ein Auto Probe fahre und gewisse Features freigeschalten sind und diese laufen dann beispielsweise ab, dann wäre es ganz sinnvoll das auch schriftlich festzuhalten, damit man nachher nicht darüber streiten muss, was war inkludiert und was nicht“, erklärt Raabe-Stuppnig. Für die Juristin steht fest, es werde in Zukunft mehr Streitpunkte auf diesem Gebiet geben. Deshalb sollten Konsumentinnen und Konsumenten bei Probefahrten genau protokollieren, welche Leistungen präsentiert wurden.