Neben einer brennenden Gasflamme hält eine Hand Euro-Scheine und Münzen
dpa/dpa-Zentralbild/Z1022 Patrick Pleul
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Grundversorgung für Strom und Gas: Sammelaktion gestartet

Der Konsumentenschützer Peter Kolba will mit seinem Verbraucherschutzverein (VSV) mithilfe des Rechts auf Grundversorgung bei Strom und Gas günstigere Tarife durchsetzen. Er kündigte heute eine Sammelaktion und Musterprozesse an. Die Energieversorger sehen Kolbas Auslegung der Schutzbestimmung jedoch als missbräuchlich an.

Die Grundversorgung ist eigentlich dazu da, Menschen zu helfen, deren Energievertrag aufgrund von Zahlungsproblemen gekündigt wurde.

Kolba will so günstige Tarife erwirken

Was die Grundversorgung derzeit so verlockend macht, ist die gesetzliche Bestimmung, wonach bei der Grundversorgung der Tarif nicht höher sein darf, „als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden versorgt werden“. In der Energiekrise heuer sind Tarife für Neukunden deutlich schneller und stärker gestiegen als die für Bestandskunden.

Kolba empfiehlt schon länger, die Grundversorgung geltend zu machen anstatt einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Beim Verbund etwa beträgt der Brutto-Strompreis für Neukunden derzeit 49,20 Cent je Kilowattstunde (kWh), wer sich auf Grundversorgung beruft, zahlt jedoch nur 15,59 Cent – sofern der Antrag durchgeht.

Energieversorger sprechen von Missbrauch

Der Verbund erklärt dazu: „Falls es zu missbräuchlicher Inanspruchnahme kommen sollte, werden Kontrollmechanismen implementiert werden müssen“, denn Unternehmen könnten nicht verpflichtet werden, „an nicht schutzbedürftige Kunden unter Marktpreis verkaufen zu müssen“.

Bei den Energieanbietern blitzten vom VSV angeleitete Verbraucher ab. Die Lieferanten würden „mit zum Teil absurden Begründungen die Grundversorgung ablehnen“, so Kolba in einer Presseaussendung. Wie die Schutzbestimmung im Gesetz zu verstehen ist und ob sich tatsächlich jeder, wie Kolba meint, darauf berufen kann, werden jetzt wohl Gerichte klären müssen.

In einem ersten Schritt sollen Anbieter, die die Grundversorgung verweigerten, darüber informiert werden, dass der VSV eine Klage erwäge, so Kolba zur APA. Neben dem Verbund hätten auch mehrere Landesenergieversorger des Recht auf Grundversorgung verweigert.