Schlüssel im Türschloss
APA/BARBARA GINDL
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Wohnungsvergabe: Forderung nach Verbot von sozialer Diskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat in einer Studie zur Vergabe von Wohnungen herausgefunden, dass Menschen mit dunkler Hautfarbe häufig abgelehnt werden. Oft wird auch nach Statusmerkmalen entschieden, etwa welches Auto gefahren wird. Anders als in Frankreich oder Ungarn ist soziale Diskriminierung in Österreich erlaubt. Die Antidiskriminierungsstelle fordert eine Gesetzesänderung.

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Wegen der vielen Fälle von Diskriminierung am Wohnungsmarkt, die bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark laufend eingehen, beauftrage Leiterin Daniela Grabovac eine Studie beim Europäischen Trainingszentrum für Menschenrechte und Demokratie. Untersucht wurde, welche Arten von Diskriminierung bei der Vergabe von Wohnungen vorkommen. Zu vier Roundtable-Gesprächen kamen mehr als zwanzig Wohnungsanbieter aus der ganzen Steiermark. Makler, Privatvermieterinnen und Vertreter von Genossenschafts- und Gemeindewohnungen. „Es war uns wichtig, dass die Diskussionsrunden in einem offenen und anonymen Klima stattfinden“, sagt Grabovac.

Dunkle Hautfarbe erschwert die Wohnungssuche

Häufige Gründe, warum Menschen bei der Wohnungssuche abgelehnt wurden, waren eine dunkle Hautfarbe oder schlechte Deutschkenntnisse. Ein Diskriminierungsgrund, der vor allem in kleinen Gemeinden genannt wurde. Als unbeliebt wurden aber auch Familien mit vielen Kindern angeführt. Sie würden Lärm erregen und die Wohnungen beschädigen. Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft oder Familienstand ist in Österreich verboten. Betroffenen steht ein gerichtlicher Schadenersatz von 1.000 Euro zu.

Dickes Auto – dünnes Konto?

Das wichtigste Kriterium bei der Vergabe von Wohnungen waren in den Diskussionsrunden allerdings Statusmerkmale. Je nachdem, welches Auto jemand fährt oder wie man sich kleidet, würde man schließen, wie viel Einkommen der Betreffende zur Verfügung habe. „In einer Diskussionsrunde wurde vorgebracht, dass wenn jemand mit einem sehr protzigen Auto vorfährt, man eher nicht glaubt, dass er sich die Wohnung leisten kann“, so Grabovac. Man gehe dann davon aus, dass das Auto kreditfinanziert sei, weshalb der Interessent als wenig zahlungsfähig und -willig eingestuft werde.

In kleineren Gemeinden, so das Ergebnis der Studie, zähle vor allem der Ruf einer Person. Dort werde erfragt, wo die Person vorher gelebt habe, wie sie sich den Nachbarinnen und Nachbarn gegenüber verhalten habe und ob sie sich die Wohnung leisten könne. „Das ist etwas, was man in größeren Gemeinden oder in Städten nicht kennt“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.

Soziale Diskriminierung in Österreich erlaubt

„Diskriminierung aufgrund des sozialen Status“ ist in Österreich im Wohnbereich nicht verboten. Anders als in vielen Ländern der EU, wo dieser Diskriminierungsgrund bereits im Gleichbehandlungsgesetz verankert ist: in Frankreich, Ungarn, Spanien und Schweden. Juristin Daniela Grabovac fordert den österreichischen Gesetzgeber dazu auf, hier nachzuziehen. Vom zuständigen Bundeskanzleramt erreichte help.ORF.at bis Redaktionsschluss dazu keine Stellungnahme.

Würde soziale Diskriminierung hierzulande verboten, müssten Mieterinnen und Mieter weiterhin drei Monatsmieten als Kaution hinterlegen, so Grabovac. Das sei ausreichend, um zu überprüfen, ob sich jemand eine Wohnung leisten könne oder nicht. Geht es um eine teurere Wohnung mit einer monatlichen Miete von beispielsweise 2.000 Euro, könne auch weiterhin eine Abfrage beim Kreditschutzverband gefordert werden. Etwa um zu sehen, ob der Interessent Kreditrückstände habe.

Private wären von Diskriminierungsverbot ausgenommen

Nicht erlaubt wären hingegen Fragen nach den Lebensumständen. Etwa in welchem Betrieb jemand arbeitet oder wie lange schon. Damit versuchen Vermieterinnen und Vermieter häufig, das Einkommen der Interessentinnen und Interessenten einschätzen, so Grabovac. Das seien immer Indikatoren dafür, dass der soziale Status eine Rolle spielt.

Würde soziale Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Österreich eines Tages verboten werden, gelte das nicht für private Vermieterinnen und Vermieter, sagt die Juristin. Diese dürften weiter nach persönlichen Gesichtspunkten entscheiden. Für alle anderen gelte bei der Vergabe von Wohnungen dann in erster Linie das „first come, first serve“-Prinzip. Wer also zuerst kommt, erhält die Wohnung. Unter der Voraussetzung, dass die Bonitätsprüfung bestanden wurde, so Grabovac.