Ein Stecker neben einer Euro-Münze
APA/HELMUT FOHRINGER
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Strompreisanpassung: VKI erzielt Einigung mit KELAG

Im Sommer hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zwei Strompreisklauseln des Kärntner Landesversorgers KELAG gekippt. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich nun an einer Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) beteiligen und zu viel bezahltes Geld zurückfordern.

Nachdem OGH im Sommer zwei Preisanpassungsklauseln des Kärntner Energieversorgers KELAG aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig erklärt hatte, hat der VKI nun einen Vergleich mit der Kelag erzielt. Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten im Rahmen einer kostenlosen VKI-Sammelaktion Geld zurück, eine Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2022 unter verbraucherrecht.at/kelag.

AGB ermöglichten Preisanpassung ohne Obergrenze

Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt dies für den Zeitraum von 31 Monaten einen Betrag von rund 124 Euro, teilte der VKI am Donnerstag mit. Der VKI hatte die Kelag im Auftrag des Sozialministeriums wegen zwei Preisklauseln geklagt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KELAG befand sich bis März 2020 eine Preisanpassungsklausel, die es dem Energieunternehmen ermöglichte, Preisanpassungen ohne Obergrenzen vorzunehmen.