Die Heckflosse eines Flugzeuges der Austrian Airlines (AUA), aufgenommen am Montag, 27. Juni 2022 am Flughafen Schwechat.
APA/Robert Jaeger
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EuGH stärkt Passagierrechte bei Anschlussflügen

Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Passagiere im Schadensfall auch dann Entschädigung fordern, wenn die Reise aus mehreren Flügen besteht.

Der EuGH stärkt Passagieren bei großer Verspätung ihres Flugs den Rücken. Fluggäste können auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt wurde, wie die Richter am Donnerstag mitteilten.

Dafür müsse zwischen den Unternehmen keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, solange ein Reisebüro die Flüge kombiniere, dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stelle und ein einheitliches Ticket ausgebe.

Hintergrund ist ein Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof. Eine Reisende verlangt von American Airlines eine Ausgleichszahlung von 600 Euro, weil sie mit mehr als vier Stunden Verspätung in Kansas City ankam. Sie hatte ihren Flug mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit American Airlines nach Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug in den USA. Das Reisebüro hatte ihr für die Teilflüge einen Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches Ticket gegeben.