Gaszähler
APA/GEORG HOCHMUTH
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Gutschrift schon da? Status des Energiegutscheins abfragen

2,3 Millionen heimische Haushalte haben ihren Energiegutschein bereits eingereicht, um 150 Euro auf die nächste Jahresrechnung gutgeschrieben zu bekommen. Nicht immer läuft dabei alles glatt – so werden immer wieder Gutscheine ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Über eine Onlineabfrage kann jeder den Status seiner Gutschein-Einreichung abfragen.

Insgesamt 4,1 Millionen Gutscheine wurden bisher an österreichische Haushalte verschickt. Zum Einlösen hat man noch bis Ende März 2023 Zeit. Denn der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro wird nicht automatisch bei der nächsten Jahresrechnung abgezogen, sondern Konsumentinnen und Konsumenten müssen selbst aktiv werden.

Zum Einlösen muss der Stromlieferant und die 33-stellige Zählpunktnummer in das Gutscheinformular eingetragen werden. Das ausgefüllte Formular wird per Post mit einem beigelegten Kuvert zurückgeschickt. Alternativ kann der Energiekostenausgleich auch online eingelöst werden.

Keine Rückmeldung

Egal ob online oder postalisch eingereicht – eine Rückmeldung, ob alles in Ordnung ist und der Gutschein berücksichtigt wird, erhält man nicht. Das verunsichert viele Konsumentinnen und Konsumenten.

Denn nach dem Einreichen wird der Gutschein vom Finanzministerium auf das Einhalten der vorgegebenen Kriterien überprüft und erst dann werden die 150 Euro beim Energielieferanten freigegeben. Dieser muss die Gutschrift dann bei der nächsten Jahresrechnung – in den allermeisten Fällen ist das wohl erst 2023 – berücksichtigen.

Onlineabfrage zeigt aktuellen Status

Um sicherzugehen, das der eigene Energiegutschein gut angekommen ist und auch berücksichtig wird, können Konsumentinnen und Konsumenten den Bearbeitungsstatus ihrer Einreichung auf der Website Energiekostenausgleich.gv.at online einsehen.

Dafür wird jedoch die Gutscheinnummer und die Prüfzahl benötigt. Wer diese nicht mehr zur Hand hat, kann sie bei der kostenlosen Hotline mit der Telefonnummer 050 233 798 erfragen.

Energiegutschein-Statusabfrage zeigt die Mitteilung: „Eingelöst. Ihr Gutschein wird Ihnen mit der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung ihres Stromlieferanten gutgeschrieben.“
Screenshot Energiekostenausgleich.gv.at

1,5 Prozent der eingereichten Gutscheine abgelehnt

Allein beim Abschreiben der 33-stelligen Zählpunktnummer kommt es immer wieder zu Tippfehlern. 1,5 Prozent der eingereichten Gutscheine wurden bisher abgelehnt. Gründe sind laut Finanzministerium unter anderem, dass bereits ein Gutschein eingereicht wurde oder gar kein Stromliefervertrag besteht.

In Einzelfällen könne es zudem dazu kommen, dass der Gutschein neu eingereicht werden muss, so ein Finanzamt-Sprecher gegenüber help.ORF.at.

Dies sei etwa im Falle eines Umzugs (wenn die aktuelle Adresse anders lautet als zum Datum der Gutschein-Einreichung) oder bei Eingabe falscher Informationen (falsche Zählpunktnummer, falscher Energieanbieter, etc.) sowie bei fehlender Bestätigung der Datenschutz-Bestimmungen der Fall.

Energievertrag muss auf eigenen Namen lauten

Für Menschen, deren Energievertrag auf den Namen des Vermieters oder ein anderes Familienmitglied läuft, ist der Erhalt eines Gutscheins leider nicht möglich, so der Finanzamt-Sprecher gegenüber help.ORF.at.

Der Energiekostenausgleich stehe jedem/r zu, der/die einen Hauptwohnsitz in Österreich und einen Stromliefervertrag abgeschlossen habe.

Gutschein noch bis Ende Oktober anfordern

Wer noch keinen Gutschein erhalten oder diesen verlegt oder verloren hat, kann diesen noch bis Ende Oktober telefonisch oder online mittels Handysignatur neu anfordern. Einlösen kann man den Energiegutschein bis 31. März 2023.