Neben einer brennenden Gasflamme hält eine Hand Euro-Scheine und Münzen
dpa/dpa-Zentralbild/Z1022 Patrick Pleul
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Strom und Gas: Was bei Zahlungsproblemen zu tun ist

Die Energiepreise sind so stark gestiegen, dass manche Menschen Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen. Erste Mahnungen treffen ein, die Betroffenen machen sich Sorgen, plötzlich ohne Strom und Gas dazustehen. Doch es gibt Auswege – nur sollte man schnell handeln.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Die stark gestiegenen Energiepreise und hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung für Strom und Gas bereiten vielen Menschen Kopfzerbrechen. Bei den Konsumentenberatungsstellen nehmen die Anfragen deutlich zu.

Recht auf Ratenzahlung bei Strom

„Wenn Sie einen Brief von Ihrem Energieanbieter bekommen, ist es am wichtigsten, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern rasch zu reagieren“, so Sandra Matzinger, Energieexpertin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen.

Übersteigt etwa die Jahresrechnung die finanziellen Möglichkeiten, kann mit den Energielieferanten eine Ratenzahlung vereinbart werden. Stromkundinnen und -kunden haben sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung von bis zu 18 Monaten. Für den Gas- und Fernwärmebereich gilt das nicht. Laut AK sind aber auch hier die Energielieferanten bereit, individuelle Ratenvereinbarungen zu treffen.

Erste Mahnung, zweite Mahnung

Bleibt man nur eine Teilzahlung schuldig, verschicken die Energieanbieter nach zwei Wochen ein erstes Mahnschreiben. Wer auch dann nicht zahlt, erhält nach weiteren zwei Wochen eine zweite Mahnung. Auch das ist vom Gesetz so vorgeschrieben. Es darf also nicht sein, dass Strom und Gas sofort abgestellt werden, wenn man mit einer Teilzahlung ein paar Tage im Rückstand ist.

„Wenn es dann immer noch schwierig ist, die Rechnung zu bezahlen, kann es im schlimmsten Fall zu einer Abschaltung kommen“, so Matzinger. Die AK rät, sich jedoch bereits vorher Hilfe bei einer Sozialorganisation zu suchen. Mitunter können offene Rechnungsbeträge übernommen werden. Auch Bund und Länder bieten Unterstützung an.

Wo Betroffene Hilfe bekommen

Ein Überblick über Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung in den einzelnen Bundesländern findet sich hier bei der AK und hier bei der E-Control, das ist die für Strom und Gas zuständige Regulierungsbehörde. Die E-Control hat auch eine eigene Energiehotline für Konsumentinnen und Konsumenten eingerichtet.

Zwei 100 Euro-Scheine neben einem Heizkörperthermostat
APA/BARBARA GINDL
Nicht für alle Menschen ist eine ausreichende Energieversorgung selbstverständlich

Bei Abschaltung Wechsel in die „Grundversorgung“

Dass tatsächlich Gas oder Strom abgedreht werden, geschieht laut AK recht selten. Kommt es dennoch dazu, gibt es auch hier einen Ausweg. „Wir empfehlen, sich in diesem Fall auf die sogenannte ‚Grundversorgung‘ zu berufen“, so Matzinger. Das bedeutet, dass die Betroffenen weiterhin mit Strom und Gas versorgt werden, solange sie zumindest einen Teilleistungsbetrag pro Monat zahlen können.

Die Altschulden – also jene Beträge, die vorher nicht gezahlt wurden – dürfen kein Grund sein, um nicht mehr mit Energie versorgt zu werden. Jeder Gas- und Stromlieferant muss diese Grundversorgung bei Bedarf anbieten. Der Tarif entspricht jenem, den die meisten Kundinnen und Kunden des jeweiligen Anbieters beziehen.

AK: Bestehende Verträge oft günstiger

Ein Wechsel des Energieanbieters sollte zum jetzigen Zeitpunkt gut überlegt werden. Nach Berechnungen der AK sind bestehende Verträge derzeit häufig günstiger als Neukundenverträge.

Einen Überblick über die aktuellen Preise kann man sich über den Tarifkalkulator der E-Control verschaffen. Dort hat man die Möglichkeit für Strom und Gas den jeweils individuellen Verbrauch einzugeben, um sich dann den jeweils günstigsten oder am besten passenden Tarif anzeigen zu lassen.

Energieanbieter pleite, Versorgung trotzdem gesichert

„Schauen Sie vor einem Wechsel unbedingt zuerst im Tarifkalkulator nach“ so Matzinger. Denn möglicherweise sei trotz der Erhöhung des Bestandsvertrages dieser Tarif immer noch günstiger im Vergleich zu den anderen Neukundentarifen, die angeboten werden. „Es gilt mehr denn je vergleichen, vergleichen, vergleichen“, so die AK-Energieexpertin.

Geht ein Energieanbieter angesichts der turbulenten Marktentwicklung pleite, ist die eigene Strom- und Gasversorgung trotzdem gesichert. Die E-Control teilt die betroffenen Kundinnen und Kunden automatisch einem Ersatzlieferanten zu.